in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung. (Parteisektionen auf Kantons- und Gemeindeebene sind grundsätzlich nicht betroffen);
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung über 50 000 Franken betragen;
Personen und politische Organisationen, deren Aufwendungen für eine erfolgreiche Ständeratswahl über 50 000 Franken betragen haben.
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender und Jahr (mit Identität der Urheberin bzw. des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
ihre Einnahmen des vergangenen Kalenderjahres (nur für Parteien);
Beiträge ihrer Gewählten und anderer Mandatsträgerinnen und -träger (nur für Parteien).
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, die sie in den zwölf Monaten vor einer Abstimmung oder Wahl erhalten haben (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
die budgetierten Einnahmen;
die Schlussrechnung über die Einnahmen.
alle Spenden (inkl. Naturalspenden) über 15 000 Franken pro Spenderin oder Spender, die sie in den zwölf Monaten vor der Wahl erhalten haben (mit Identität der Urheberin oder des Urhebers, Wert der Spende und Datum der Vergabe);
alle anonymen Spenden und alle Spenden aus dem Ausland, die sie in den letzten zwölf Monaten vor der Wahl erhalten haben, unabhängig vom Betrag (Spenden von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sind nicht betroffen);
die Schlussabrechnung über die Einnahmen.
Vor den Wahlen oder Abstimmungen:
Bei einer Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung können Sie die budgetierten Einnahmen (inkl. versprochene und bereits gewährte Spenden) rund einen Monat vor dem Abstimmungs- oder Wahltag einsehen.
Informationen zu Spenden, die kurz vor dem Abstimmungs- beziehungsweise Wahltag gewährt werden, werden laufend publiziert.
Nach den Wahlen oder Abstimmungen:
Nach einer Kampagne zu einer Nationalratswahl oder zu einer eidgenössischen Abstimmung können Sie die Schlussrechnung über die Kampagne (inkl. nach dem Wahl- oder Abstimmungstag vergebene Spenden) rund zweieinhalb Monate nach dem Abstimmungs- oder Wahltag einsehen.
Nach einer Kampagne zu einer Ständeratswahl können Sie die Schlussrechnung über die Kampagne rund eineinhalb Monate nach Amtsantritt der gewählten Person einsehen.
Ab 30. August 2024
Informationen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Transparenz bei der Politikfinanzierung
Informationen des Bundesamts für Justiz zur zur Transparenz bei der Politikfinanzierung.