Gewaltenteilung

Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Zur Sprachauswahl springen Zur Sprachauswahl springen Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
de
Sprachwechsler öffnen
Loading...
    Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
    • Alle Themen
    • Politisches System
    • Funktionsweise und Organisation
    • Gewaltenteilung
    Alle Themen
    Politisches System
    Funktionsweise und Organisation
    Gewaltenteilung

    Die Gewaltenteilung

    In der Schweiz ist die Macht in den Händen von drei unterschiedlichen Behörden. Die eine von ihnen übt die legislative Gewalt aus, die zweite die exekutive und die dritte die judikative.

    Hinweis

    Die Schweiz hat die Gewaltenteilung mit der Bundesverfassung von 1848 eingeführt. Diese Gewaltenteilung verhindert die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und schiebt dem Machtmissbrauch einen Riegel vor. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören.

    Alle Themen

    Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er führt die laufenden Geschäfte und setzt die Gesetzesbeschlüsse des Parlaments um. Jedes der sieben Bundesratsmitglieder steht einem Departement vor. Zusammen mit der Bundeskanzlei bilden die sieben Departemente die Bundesverwaltung.

    Die Schweizer Regierung

    Das Parlament besteht aus dem Nationalrat (200 Mitglieder, aufgeteilt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kantone) und dem Ständerat (46 Mitglieder, je zwei pro Kanton und je eines für die ehemaligen Halbkantone). Die beiden Räte sind gleichberechtigt; zusammen bilden sie die Bundesversammlung. Das Parlament erlässt Gesetze und überwacht die Geschäftsführung des Bundesrats und des Bundesgerichts. Die Mitglieder des Parlaments werden vom Volk gewählt und sind ihm Rechenschaft schuldig.

    Schweizer Parlament

    Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es sorgt für die einheitliche Anwendung des Rechts und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Zudem entscheidet es als oberste Instanz über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Staat oder Bund und Kantonen.

    Die Gerichte in der Schweiz

    Die Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf der Ebene der Kantone und der der Gemeinden. Auch hier geht es darum, die Konzentration der Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen und damit Machtmissbrauch zu verhindern.

    • Kantonsregierung: Rolle und Zusammensetzung

    • Kantonsparlament

    • Die Gerichte in der Schweiz

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

    Über ch.ch Kontakt
    Youtube Link Twitter Link
    Rechtliches
    Alle Themen
    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
    Über ch.ch Kontakt
    Youtube Link Twitter Link
    Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link