Zweck der 3. Säule
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Sie können jährlich einen Maximalbetrag auf ihr Konto einzahlen.
Die Zinsen sind höher als bei einem Sparkonto.
Die Beiträge, die Sie überweisen, können jedes Jahr von den Steuern abgezogen werden.
Für den Bezug des Guthabens gelten bestimmte Bedingungen.
Bei der Auszahlung des Guthabens wird eine einmalige Steuer fällig, die sich nach dem Einkommen zum Zeitpunkt des Bezugs richtet.
Ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b)
Sie können jährlich Beträge in beliebiger Höhe einzahlen.
Sie müssen das angesparte Guthaben jedes Jahr in der Steuererklärung angeben.
Das Guthaben muss in der Regel jährlich versteuert werden.
Sie können sich das Geld zu jedem Zeitpunkt auszahlen lassen.
Sie müssen keine zusätzlichen Steuern bezahlen, wenn Sie das angesparte Geld beziehen.
Sie leisten Beiträge an die 2. Säule (Angestellte).
Sie sind nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG versichert (Selbstständigerwerbende).
Sie wohnen im Ausland, arbeiten aber in der Schweiz (z. B Grenzgängerinnen und Grenzgänger).
Sie erhalten Taggelder der AHV-pflichtigen Invalidenversicherung.
Sie erhalten ein Taggeld der Invalidenversicherung, das der AHV unterliegt.
Sie erhalten Taggelder aus der schweizerischen Arbeitslosenversicherung.
Sie sind eine teilinvalide versicherte Person mit einem AHV-pflichtigen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
Falls Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, können Sie bis fünf Jahre nach Ihrem 65. Geburtstag weiterhin Beiträge leisten.
Sie können auch dann weiterhin Beiträge leisten, wenn Sie Ihre Erwerbsarbeit vorübergehend unterbrechen (z. B. Zivil- oder Militärdienst, Arbeitslosigkeit, Krankheit).
Für Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule sind dies bis zu zwanzig Prozent des Einkommens und maximal 36 288 Franken.
Sie planen, Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen.
Sie verlassen die Schweiz endgültig.
Sie beabsichtigen, sich selbstständig zu machen.
Sie beabsichtigen, sich einer neuen selbstständigen Tätigkeit zuzuwenden.
Sie wollen bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule zusätzliche Beitragsjahre einkaufen.
Sie erhalten eine Vollrente der Invalidenversicherung (IV) und das Invalidenrisiko ist nicht versichert.