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Lohn der Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Für ihre Arbeit in den eidgenössischen Räten erhalten die Parlamentsmitglieder vom Bund eine Vergütung.

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Das Gesetz sieht für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgende Entschädigungen vor:
  • Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit: 26 000 Franken

  • Taggeld im Rat und in den Kommissionen: 440 Franken

  • Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben: 33 000 Franken

Dazu kommen Entschädigungen für Essen, Reisen und Übernachten, Pensionskasse sowie zusätzliche Entschädigungen für Rats- und Kommissionspräsidien. Ein Teil der Entschädigungen ist steuerfrei.
Je nach Anzahl Sitzungstage und Funktionen betragen Honorar und Spesen insgesamt rund 130 000 bis 150 000 Franken pro Jahr und Person.
Notabene: Die Statuten gewisser Parteien sehen vor, dass die Ratsmitglieder einen Teil der Vergütung, die sie für ihre Parlamentsarbeit erhalten, der Partei abgeben. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt die Parteisekretariate.
Parlamentsressourcengesetz
Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament. Dies bedeutet, dass die meisten Ratsmitglieder nicht Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker sind und somit gleichzeitig noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
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