Lernfahrausweis, theoretische und praktische Fahrprüfung

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    Autofahren lernen

    Wenn Sie ein Auto oder ein Motorrad fahren wollen, brauchen Sie einen Führerausweis - oft auch Fahrausweis genannt. Der Weg dazu führt über Prüfungen und Kurse. Hier erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz Auto fahren lernen.

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    Klicken Sie sich durch die notwendigen Schritte.

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    Lernfahrausweis beantragen

    Um das Fahren lernen zu dürfen, brauchen Sie einen Lernfahrausweis. Die dafür nötigen Schritte können Sie schon vor dem 17. Geburtstag in Angriff nehmen.

    Nothilfekurs

    Absolvieren Sie einen Nothilfekurs, damit Sie den Lernfahrausweis beantragen können. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Anbieter für Nothilfekurse gibt es viele. Mit einer Internet-Suche finden Sie Anbieter aus Ihrer Region.

    Gesuch

    Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann in der Regel frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag an die zuständige Behörde gestellt werden.

    Das Gesuchsformular finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons zum Download. Dort erfahren Sie auch, wo Sie das ausgefüllte Gesuchsformular einreichen können. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden, können Sie neu einen elektronischen Lernfahrausweis erwerben.

    Theorieprüfung

    Wenn die Behörden Ihr Gesuch für den Lernfahrausweis bestätigt haben, können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. In den meisten Kantonen werden Sie aufgefordert, sich per Internet anzumelden.

    Die Kosten für die Theorieprüfung variieren von Kanton zu Kanton. Bitte erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

    Die Theorieprüfung können Sie beliebig oft wiederholen.

    Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.

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    Fahren mit dem Lernfahrausweis

    Mit dem Lernfahrausweis können Sie im Auto mit einer Begleitperson fahren. Motorradfahrende dürfen auch ohne Begleitperson fahren.

    Regeln für die Begleitperson

    • Als Begleitperson müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein, die Autoprüfung vor mindestens drei Jahren bestanden haben und den Führerausweis nicht mehr auf Probe haben.

    • Unterwegs müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.

    • Sie müssen die Handbremse leicht erreichen und bedienen können.

    • Als Begleitperson haften Sie für Vergehen, wenn Sie gegen Ihre Pflichten verstossen. Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, soweit er oder sie eine Zuwiderhandlung nach dem Stand seiner Ausbildung hätte vermeiden können.

    Weitere Regeln für Lernfahrten

    • Auf der Rückseite des Fahrzeugs müssen Sie gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem «L» anbringen. Die Tafel müssen Sie entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

    • Für Lernfahrten dürfen Sie nur Motorfahrzeuge brauchen, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

    • Weder Sie noch Ihre Begleitperson dürfen vor einer Lernfahrt Alkohol getrunken haben. (Ab 0,1 Promille machen Sie sich strafbar.)

    • In einem Auto dürfen andere Personen bei Lernfahrten mitfahren, es dürfen aber keine berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden.

    Gültigkeit des Lernfahrausweises

    • Für Autos (Kategorie B) ist der Lernfahrausweis 24 Monate und für Motorräder (Kategorie A) 4 Monate lang gültig.

    • Ihr Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig. Von Lernfahrten im Ausland ist auch aus versicherungstechnischen Gründen abzuraten.

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    Verkehrskundeunterricht

    Der Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er dauert 8 Stunden, die auf zwei bis vier Tage verteilt werden, und wird von Fahrschulen und Fahrlehrerinnen und -lehrern angeboten.

    Sie brauchen einen gültigen Lernfahrausweis, um den Verkehrskundeunterricht besuchen zu können.

    Sie können sich erst zur praktischen Fahrprüfung anmelden, wenn Sie den Verkehrskundeunterricht besucht haben. Ausnahme: Wenn Sie bereits einen Fahrausweis der Kategorie A, A1 oder B1 haben, müssen Sie den Verkehrskundeunterricht nicht mehr besuchen.

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    Die Führerprüfung

    Wenn Sie den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erworben haben, dürfen Sie erst zwölf Monate später zur praktischen Führerprüfung. Eine Expertin oder ein Experte beurteilt, ob Sie sicher fahren und die Verkehrsregeln einhalten. Ihre Fahrlehrerin oder Ihr Fahrlehrer kann am besten einschätzen, ob Sie in der Lage sind, die Prüfung zu bestehen. Ohne professionellen Unterricht ist die Prüfung kaum zu schaffen.

    Sie können sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zur Führerprüfung anmelden.

    Prüfungsanforderungen

    Die praktische Führerprüfung müssen Sie in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie ablegen.

    An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

    • einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis)

    • Ihren Lernfahrausweis

    • Ihren Führerausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien lenken dürfen

    • den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug.

    Bei bestandener Prüfung

    Wenn Sie die Führerprüfung bestanden haben, erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe.

    Bei nicht bestandener Prüfung

    Wenn Sie die Führerprüfung beim ersten Mal nicht bestehen, dann können Sie diese gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen.

    Zweimaliges Nichtbestehen

    Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, um sich ein drittes Mal anmelden zu können. In der Bescheinigung muss stehen, dass Sie Ihre Fahrausbildung abgeschlossen haben.

    Dreimaliges Nichtbestehen

    Wenn Sie die praktische Führerprüfung dreimal nicht bestanden haben, müssen Sie einen Fahreignungstest machen. Erst dann dürfen Sie ein weiteres Mal an die Prüfung. Wenn Sie den Test nicht bestehen, wird ihr Lernfahrausweis ungültig. Dann müssen Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten absolvieren und dieses muss positiv ausfallen, bevor Sie ein weiteres Mal zur Prüfung antreten dürfen.

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    Führerausweis auf Probe

    Wenn Sie erstmals einen Führerausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Auto) erwerben, dann erhalten Sie zunächst den Führerausweis auf Probe.

    Wie lange dauert die Probezeit?

    Die Probezeit dauert drei Jahre. Sollten Sie in dieser Zeit wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung den Führerausweis abgeben müssen, dann wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

    WAB-Kurs

    Während der Probezeit müssen Sie einen eintägigen Weiterausbildungskurs besuchen. Nachdem Sie den Führerausweis auf Probe erhalten haben, müssen Sie den sogenannten WAB-Kurs innerhalb von zwölf Monaten besuchen.

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    Unbefristeter Führerausweis

    Wenn die Probezeit abgelaufen ist und Sie den WAB-Kurs absolviert haben, können Sie den unbefristeten Führerausweis beantragen. Sie müssen dann keine weitere Prüfung ablegen.

    Was es genau kostet, den Führerausweis zu machen, hängt davon ab, in welchem Kanton Sie wohnen, wieviel Unterricht und wie viele Prüfungsanläufe Sie brauchen. Sie müssen etwa mit folgenden Kosten rechnen:

    • Sehtest: 10 bis 15 Franken

    • Nothilfekurs: 100 bis 200 Franken

    • Theoriebuch (nicht obligatorisch): ca. 30 Franken

    • Theorieprüfung: 30 bis 40 Franken

    • Lernfahrausweis 20 bis 80 Franken

    • Verkehrskundeunterricht: 200 bis 280 Franken

    • Fahrschullektion (nicht obligatorisch, 45- 50 Min.): 80 bis 110 Franken pro Lektion

    • Praktische Führerprüfung: 120 bis 140 Franken

    • WAB-Kurs: 340 bis 510 Franken

    • Führerausweis auf Probe: 30 bis 60 Franken

    • Unbefristeter Führerausweis: 15 bis 70 Franken

    Für die genauen Gebühren erkundigen Sie sich bitte beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

    Die Strassenverkehrsämter:

    Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons

    Informationen des Bundesamtes für Strassen:

    Führerausweis / Ausbildung (admin.ch)

    Die Seite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter:

    fuehrerausweise.ch – Alles über Führerausweise

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