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Jedes Baby muss von seinem gesetzlichen Vertreter oder seiner gesetzlichen Vertreterin ab Geburt gegen Krankheit versichert sein. Damit diese Deckung besteht, müssen Sie bis spätestens drei Monate nach der Geburt eine Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Kinder und Eltern müssen nicht bei der gleichen Kasse versichert sein. Die Wahl der Krankenkasse steht Ihnen (innerhalb der zugelassenen Kassen) frei und die Aufnahme in die Grundversicherung ist bedingungslos gegeben. Die Krankenkassen können also niemandem die Aufnahme verweigern.
Bei verspäteter Anmeldung (nach mehr als drei Monaten) beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum, die Krankenkasse vergütet also die Auslagen, die Sie seit der Geburt gehabt haben, nicht. Wird keine Versicherung abgeschlossen erfolgt eine Zwangszuteilung zu einer Kasse.
Für die Aufnahme in eine gewünschte Zusatzversicherung können die Krankenkassen auch bei Babys die Aufnahme verweigern (z.B. wenn ab Geburt eine Krankheit vorliegt). Wenn Sie Zusatzversicherungen abschliessen wollen, sollte dies also vorgeburtlich geschehen – sofern Ihre Krankenkasse dies anbietet.