Kanton A: Kandidatur für den Ständerat

Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Zur Sprachauswahl springen Zur Sprachauswahl springen Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
de
Sprachwechsler öffnen
Loading...
    Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
    • Alle Themen
    • Kanton Appenzell Ausserrhoden: Kandidatur für den Ständerat
    Alle Themen
    Kanton Appenzell Ausserrhoden: Kandidatur für den Ständerat

    Kanton Appenzell Ausserrhoden: Kandidatur für den Ständerat

    Die Voraussetzungen für eine Kandidatur und die Wahlregeln können von Kanton zu Kanton variieren. Hier finden Sie die Informationen für Ihren Kanton.

    Gut zu wissen

    Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können nicht in allen Kantonen für den Ständerat kandidieren.

    Alle Themen

    Wählbar ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnt.

    Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.

    Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.

    Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in kantonalen Angelegenheiten wie der Ständeratswahl nicht stimmberechtigt.

    Im Kanton besteht eine Unvereinbarkeit mit dem Amt des Regierungsrates.

    Nicht amtliche Wahlzettel sind zulässig und werden mit dem amtlichen Stimmmaterial versandt. Fragen dazu beantwortet die Kantonskanzlei: kantonskanzlei@ar.ch.

    Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.

    Nein.

    Informationen werden auf www.ar.ch/Wahlen veröffentlicht. Wählerinnen und Wähler erhalten mit dem Stimmmaterial kantonale Erläuterungen zu den National- und Ständeratswahlen.

    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

    Über ch.ch Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link
    VoteInfo
    Alle Themen
    Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
    Über ch.ch Rechtliches
    Youtube Link Twitter Link
    VoteInfo
    Youtube Link Twitter Link