Vorgehen
Krankheit und Lohn
Ihr Arbeitgeber hat für seine Angestellten eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. Die meisten Arbeitgeber sind so versichert. In diesem Fall bekommen Sie während 720 oder 730 Krankheitstagen innerhalb von 900 Tagen weiterhin Lohn, je nach Versicherung. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Bitte beachten Sie: Solange Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nicht arbeiten. Tun Sie dies trotzdem, so wird die Versicherung Anzeige erstatten und das ausbezahlte Krankentaggeld zurückfordern.
Ihr Arbeitgeber hat für seine Angestellten keine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. In diesem Fall muss er Ihnen während einer bestimmten Dauer weiterhin Lohn zahlen. Im ersten Anstellungsjahr beträgt diese Dauer drei Wochen, und mit mehr Anstellungsjahren nimmt sie zu bis zu einem Maximum von vier Monaten. Die genaue Dauer der Lohnfortzahlung variiert von Region zu Region.
Krankheit und Kündigung
während 30 Tagen im ersten Anstellungsjahr
während 90 Tagen vom zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr
während 180 Tagen ab dem sechsten Anstellungsjahr
Vorgehen
Unfall und Lohn
Unfall und Kündigung
während 30 Tagen im ersten Anstellungsjahr
während 90 Tagen ab dem zweiten bis zum fünften Anstellungsjahr
während 180 Tagen ab dem sechsten Anstellungsjahr