Wenn Sie sich fahrsicher fühlen, im Strassenverkehr genügend ausgebildet sind und die obligatorischen Kurse (Verkehrskunde etc.) absolviert haben, können Sie sich für die praktische Führerprüfung anmelden.
Die praktische Führerprüfung muss in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie abgelegt werden; dieses muss in einwandfreiem verkehrstauglichem Zustand sein, den Vorschriften entsprechen und auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle mit einer blauen Tafel mit weissem «L» ausgestattet sein.
An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung)
Ihren Lernfahrausweis
Ihren Führerausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien lenken dürfen
den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat (FAK).
Einmaliges Nichtbestehen
Eine nicht bestandene Führerprüfung können Sie gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Zweimaliges Nichtbestehen
Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, die besagt, dass Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Dreimaliges Nichtbestehen
Bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung müssen Sie sich einem Fahreignungstest unterziehen, um eine weitere Prüfung ablegen zu können. Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons verweist Sie an die zuständige Stelle. Fällt dieser Test negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet die Verkehrszulassungsverordnung.
Viermaliges Nichtbestehen
Sie die Führerprüfung ein viertes Mal nicht bestehen oder ist der Fahreignungstest nach der dritten Prüfung negativ ausgefallen, können Sie eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens absolvieren.
Kosten für die praktische Prüfung variieren von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.