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Fahrzeugprüfung

Wenn Sie Ihr Auto oder Ihr Motorrad vorführen müssen, erhalten Sie im Normalfall ein Aufgebot. Sie können auch selbst eine Fahrzeugprüfung verlangen.

Hinweis

Haben Sie Ihr Fahrzeug abgeändert, zum Beispiel getunt? Dann müssen Sie es möglicherweise für eine ausserordentliche Prüfung anmelden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Wenn Sie prüf- oder meldepflichtige Änderungen nicht melden oder das Fahrzeug vor der Prüfung weiterverwenden, können Sie gebüsst werden.
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Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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