Fahrzeugprüfung: Auto vorführen und MFK in der Schweiz

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    Fahrzeugprüfung

    Fahrzeugprüfung

    Wenn Sie Ihr Auto oder Ihr Motorrad vorführen müssen, erhalten Sie im Normalfall ein Aufgebot. Sie können auch selbst eine Fahrzeugprüfung verlangen.

    Hinweis

    Haben Sie Ihr Fahrzeug abgeändert, zum Beispiel getunt? Dann müssen Sie es möglicherweise für eine ausserordentliche Prüfung anmelden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Wenn Sie prüf- oder meldepflichtige Änderungen nicht melden oder das Fahrzeug vor der Prüfung weiterverwenden, können Sie gebüsst werden.

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    Autos, Motorräder und Anhänger werden regelmässig geprüft. Wenn eine technische Überprüfung durch die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) fällig ist, erhalten Sie vom kantonalen Strassenverkehrsamt ein schriftliches Aufgebot.

    Die meisten Motorfahrzeuge werden in folgenden Abständen geprüft:

    • Kontrolle für Neuwagen: nach 5 Jahren

    • Kontrolle: 3 Jahre später

    • Danach: alle 2 Jahre

    Für die MFK muss Ihr Fahrzeug technisch einwandfrei und sauber sein. Notwendige Reparaturen müssen Sie vorher ausführen. In der Regel lohnt sich vor der Prüfung ein Service bei einem Garagisten.

    Die Fahrzeugprüfung kostet je nach Kanton unterschiedlich viel. Für die Prüfung eines Motorrades oder eines Autos müssen Sie mit etwa 60 Franken rechnen. Bitte erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

    Ein Fahrzeug kann auch ausserhalb dieser Intervalle geprüft werden. So sollten Sie beim Kauf eines Occasionsautos darauf achten, dass dieses kurz davor geprüft wurde.

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug importieren, lassen Sie es prüfen, bevor Sie damit fahren. Bei neuen Autos überprüft das Strassenverkehrsamt lediglich, ob die Papiere und das Fahrzeug übereinstimmen; es gibt dann keine technische Prüfung.

    Wenn Ihr Auto die Prüfung nicht besteht, müssen Sie zu einer Nachkontrolle. Normalerweise ist diese innert 30 Tagen fällig und Sie müssen selbst um einen Vorführtermin besorgt sein. Bei kleinen Mängeln reicht es in bestimmten Kantonen auch, wenn eine Garage sie behebt und das dem Strassenverkehrsamt meldet.

    Die Strassenverkehrsämter: Strassenverkehrsamt Ihres Kantons

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