Haben Sie Ihr Fahrzeug abgeändert, zum Beispiel getunt? Dann müssen Sie es möglicherweise für eine ausserordentliche Prüfung anmelden. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Wenn Sie prüf- oder meldepflichtige Änderungen nicht melden oder das Fahrzeug vor der Prüfung weiterverwenden, können Sie gebüsst werden.