Das allgemeine Stimmrecht für Männer wurde in der Schweiz 1848 als Prinzip eingeführt – allerdings mit Einschränkungen bei der Umsetzung in den Kantonen. Konkret durften beispielsweise Armengenössige, Steuerschuldner, Konkursite, aber auch Verurteilte oder Aufenthalter nicht wählen und stimmen. Nebst diesen ziemlich verbreiteten Ausschlussfällen gab es auch kantonale Besonderheiten: Leute mit einem Wirtshausverbot durften in Bern, Schwyz, Freiburg, Solothurn und Aargau nicht wählen, im Tessin Wahlbetrüger, in Neuenburg und Genf Söldner und in Solothurn Bettler und Landstreicher. Diese Regeln galten teilweise bis Anfang des 20. Jahrhunderts.
Das Bundesgericht erklärte den Steuerzensus (Steuerzahlung in bestimmter Höhe als Voraussetzung für das Stimmrecht) erst 1915 als verfassungswidrig, gleichzeitig legitimierte es weiterhin den Ausschluss von Armengenössigen. Erst seit 1971 ist eine Verurteilung oder eine finanziell prekäre Situation kein Ausschlussgrund mehr.
Mit dieser Ausschlusspolitik wurden vor allem die Sozialdemokraten benachteiligt, da sich unter den Betroffenen ein Teil ihrer potenziellen Wählerschaft befand. Die Katholisch-Konservativen wurden vor allem aufgrund der Wahlkreisgestaltung benachteiligt.
Die letzte grosse Veränderung fand 1991 statt und betraf die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre. Der politische Prozess begann 1970 mit den ersten parlamentarischen Beratungen, die Frage tauchte allerdings schon mit der 68er-Bewegung auf.
Ein wichtiger Schritt war eine vom Genfer Nationalrat Jean Ziegler (SP) 1975 lancierte parlamentarische Initiative. Das Parlament stimmte der Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters zu, gegen den Willen des Bundesrates, der die Initiative als nicht dringlich ansah und auf ablehnende Volksabstimmungen in den Kantonen hinwies. Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung 1979 mit 50,8 Prozent Neinstimmen abgelehnt, worauf die Initianten den gleichen Kampf auf kantonaler Ebene fortführten, sodass schon 16 Kantone das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre herabgesetzt hatten, bis es 1991 zur nächsten eidgenössischen Abstimmung kam. Dieses Mal wurde die Senkung des Alters in allen Kantonen und mit 72,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Einzig die konservative EDU setzte sich gegen die Veränderung ein.
Die Informationen in diesem Text stammen aus:
Linder, W. et al. (2010): Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848 bis 2007, Berna
Vatter, Adrian (2020): Das politische System der Schweiz, Baden