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Elektronisches Patientendossier

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) können Sie Ihre Gesundheitsinformationen einfach mit Ihren behandelnden Gesundheitsfachpersonen teilen. Die Eröffnung des EPD ist freiwillig und kostenlos.

Gut zu wissen

Ihre Daten werden verschlüsselt und sicher gespeichert. Die Datenverwendung ist klar definiert und eingeschränkt. Krankenversicherer, Arbeitgeber und Staat haben keinen Zugriff auf die Daten.
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Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung Ihrer Gesundheitsdaten. Es ist keine vollständige Krankengeschichte.
Mit dem EPD können Sie Ihre Gesundheitsinformationen an einem Ort ablegen und Ihren Ärztinnen und Ärzten oder anderen Gesundheitsfachpersonen einfach und schnell zur Verfügung stellen. So werden die Koordination und die Qualität Ihrer Behandlungen verbessert.
Im EPD werden verschiedene gesundheitsrelevante Dokumente gesammelt. Die Gesundheitsfachpersonen und Sie selbst können darin Informationen ablegen.
Gesundheitsfachpersonen können beispielsweise folgende Dokumente im EPD ablegen:
  • Ihre aktuelle Medikamentenliste

  • Spitalaustrittsbericht nach einer Operation

  • Röntgenbericht

  • Bericht über eine gynäkologische Ultraschalluntersuchung

  • Impfausweis

  • Angaben zu bekannten Allergien

  • Ärztliche Rezepte

Sie selbst können beispielsweise folgende Dokumente in Ihrem EPD ablegen:
  • Blutgruppenausweis

  • Organspendeausweis

  • Patientenverfügung

  • Schmerztagebuch

  • Röntgen- oder Laborberichte, die vor der Eröffnung Ihres EPD erstellt wurden

Das EPD enthält nur Kopien; die Gesundheitseinrichtungen behalten die Originale.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und älter sind als 16 Jahre (oder 18 Jahre, je nach Anbieter), können Sie ein EPD eröffnen – und jederzeit und ohne Begründung auch wieder schliessen.
Als Elternteil können Sie für Ihr Kind gleich nach der Geburt ein EPD eröffnen. Im Alter von 16 Jahren (oder 18, je nach Anbieter) erhält Ihr Kind ein eigenes Login.
Sie können eine Vertretung bestimmen, die Ihr EPD für Sie verwaltet: ein Familienmitglied, eine angehörige Person oder eine Gesundheitsfachperson.
Auch wenn Sie als Schweizerin oder Schweizer im Ausland leben oder arbeiten, können Sie ein EPD eröffnen.
Zuerst müssen Sie einen zertifizierten EPD-Anbieter auswählen. Für welchen Anbieter Sie sich auch immer entscheiden: Das EPD funktioniert schweizweit.
Bei den meisten Anbietern kann das Patientendossier online oder direkt vor Ort eröffnet werden, zum Beispiel in der Apotheke oder im Spital.
Für die Eröffnung eines EPD brauchen Sie allen voran:
  • eine AHV-Nummer

  • eine E-Mail-Adresse

  • ein Ausweisdokument

Während des Eröffnungsprozesses müssen Sie eine zertifizierte elektronische Identität erstellen.
Die offizielle Informationsplattform zum EPD informiert Sie ausführlich über den Eröffnungsprozess.
Sie entscheiden, welche Gesundheitsfachperson welche Dokumente für wie lange in Ihrem EPD einsehen darf. Sie können z. B. Daten mit Ihrem Hausarzt, einer Fachärztin oder Ihrem Physiotherapeuten teilen.
Sie können das Zugriffsrecht auch einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen erteilen, z. B. einer Spitalabteilung, einer Arztpraxis, einem Pflegeheim, einer Apotheke oder einem ambulanten Pflegedienst.
Personen und Organisationen, die nicht in Ihre Behandlung involviert sind, können nicht auf Ihr EPD zugreifen. Arbeitgeber, Versicherung oder Behörden können die darin hinterlegten Dokumente also nicht einsehen.
Sie selbst legen für jedes Dokument im EPD eine Vertraulichkeitsstufe fest und bestimmen so, wer es einsehen darf und wer nicht. In einem medizinischen Notfall können die Gesundheitsfachpersonen auf Ihr EPD zugreifen, sofern Sie den Notfallzugang nicht blockiert haben.
Wenn Gesundheitsfachpersonen bei einem Notfall Dokumente aus Ihrem EPD abrufen, werden Sie automatisch darüber informiert, z. B. per E-Mail oder SMS.
Einige Gesundheitsfachpersonen verwenden das EPD noch nicht und haben somit keinen Zugriff auf die EPD ihrer Patientinnen und Patienten. Sie können jedoch Ihre Gesundheitsdokumente von Ihren Ärztinnen und Ärzten verlangen und selbst in Ihr EPD übertragen.
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert; deshalb unterliegt das EPD den höchsten Sicherheitsstandards. Die Datenbearbeitung ist klar definiert und gesetzlich eingeschränkt.
Die berechtigten Gesundheitsfachpersonen müssen sich anmelden, bevor sie auf ein EPD zugreifen. Sämtliche Aktivitäten werden protokolliert; im Zugriffsprotokoll können Sie sehen, wer Dokumente abgerufen oder gespeichert hat.
  • Die offizielle Informationsplattform zum EPD informiert ausführlich über sämtliche Aspekte des elektronischen Patientendossiers.

  • Auf der Plattform gibt es eine Liste der zertifizierten EPD-Anbieter.

  • Das Bundesamt für Gesundheit informiert ausführlich über das EPD und seine Entwicklung.

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