Der Föderalismus wurde 1848 in der Schweiz eingeführt. Er ermöglicht es, die Verschiedenartigkeit in der Einheit zu leben. Für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen und ihren grossen geografischen Unterschieden ist der Föderalismus eine wichtige Voraussetzung für das Zusammenleben.
Die Bundesverfassung hält verbindlich fest, welche Aufgaben Bund und Kantone erfüllen müssen. Die Kantone ihrerseits legen die Kompetenzen für die Gemeinden auf ihrem Gebiet fest.
Die Kompetenzen sind nach dem Subsidiaritätsprinzip auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt.
Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
Nach diesem Grundsatz darf eine Instanz auf der oberen politischen Stufe eine Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie auf der unteren Stufe erledigt werden kann. Umgekehrt: Wenn eine Aufgabe die Kraft der Kantone übermässig strapaziert, sollten diese dabei von der übergeordneten Stufe – also dem Bund – unterstützt werden.
Der Bund ist überall dort zuständig, wo ihn die Bundesverfassung dazu ermächtigt, zum Beispiel:
in der Aussen- und Sicherheitspolitik
beim Zoll- und Geldwesen
in der landesweit gültigen Rechtsetzung
in der Verteidigung
Aufgaben, die die Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund zuweist, fallen in die Zuständigkeit der Kantone. In gewissen Bereichen wie im Bereich der höheren Schulbildung, teilen sie sich die Kompetenzen.
Laut Bundesverfassung sind alle Kantone gleichberechtigt. In der Kompetenz der Kantone liegen beispielsweise:
die Finanzen
das politische System
die Steuern (Erhebung der Steuern)
Auch die kantonalen Regierungen werden vom Volk gewählt, meistens mittels Mehrheitswahlrecht (Majorz). Die direkt-demokratische Form der Landsgemeinde existiert nur noch in Glarus und in Appenzell Innerrhoden.
Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemeinde. Zurzeit gibt es rund 2300 davon. Rund ein Fünftel der Gemeinden hat ein eigenes Parlament, vor allem die Städte.
Vier Fünftel kennen hingegen die direkt-demokratische Entscheidung in der Gemeindeversammlung, an der alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen können. Das heisst, das Volk lässt sich nicht durch Abgeordnete vertreten, sondern fällt selbst Beschlüsse und wählt die Exekutive.
Neben den Aufgaben, die den Gemeinden vom Bund und von ihrem Kanton zugewiesen sind (z.B. das Führen der Einwohnerregister oder der Zivilschutz), haben sie auch eigene Zuständigkeiten, etwa:
im Schul- und Sozialwesen
in der Energieversorgung
im Strassenbau
bei der Ortsplanung
bei den Steuern