Die Schweizer Behörden online
Wenn eine nahestehende Person stirbt, gibt es viel Administratives zu erledigen. Unsere Checkliste „Todesfall bis Bestattung“ hilft Ihnen, an alles zu denken. Die Checkliste „Todesfall - nach der Bestattung“ enthält alles, was nach der Bestattung noch erledigt werden muss.
Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen. Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden.
Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei verständigt werden, die den genauen Hergang klärt.
Abhängig vom Wohnort der verstorbenen Person müssen die nächsten Angehörigen einen Todesfall innerhalb von 2 Tagen bei folgenden Behörden melden:
Legen Sie folgende Unterlagen vor (sofern vorhanden):
Das Zivilstandsamt wird anschliessend die Todes- oder Sterbeurkunde ausstellen.
Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss ebenfalls dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert über die benötigten Dokumente.
Stirbt eine Schweizer Bürgerin oder ein Schweizer Bürger im Ausland, so informiert die ausländische Behörde die Schweizer Vertretung vor Ort. Falls dies nicht gemacht wird, können auch Sie als Angehörige oder Angehöriger die ausländische Todesurkunde der Schweizer Vertretung übergeben. Diese wird das Dokument an die Heimatgemeinde weiterleiten.
Wünscht eine Person in der Schweiz bestattet zu werden, so kümmert sich ebenfalls die Schweizer Vertretung um die notwendigen Dokumente für die Heimschaffung.
Benachrichtigen Sie Angehörige, Nachbarn, Freunde sowie den Arbeitgeber.
Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes und erst nach Meldung beim zuständigen Amt stattfinden. Die Bräuche und Formalitäten der Bestattung sind in der Schweiz unterschiedlich geregelt. Besprechen Sie mit dem zuständigen Beamten des Zivilstands- oder Bestattungsamtes die Details für die Bestattung:
Kosten: Informieren Sie sich beim Zivilstands- oder Bestattungsamt, welche Leistungen kostenlos sind. Viele Gemeinden bieten für ihre Verstorbenen eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung an.
Allenfalls können Sie die Organisation der Bestattung auch an ein Bestattungsunternehmen delegieren. Informieren Sie sich vorgängig über die Kosten.