Sie müssen Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und dies beglaubigen lassen. Achtung: Studierende müssen diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie ihre Möbel, ihre üblichen persönlichen Gegenstände und ihr Unterrichtsmaterial mitbringen wollen.
Sie müssen Ihr mitgebrachtes Hab und Gut vor dem Umzug mindestens sechs Monate für Ihren persönlichen Gebrauch verwendet haben und auch zukünftig weiterverwenden.
Sie müssen während der Öffnungszeiten einer Zollstelle, die für Handelsware zuständig ist, umziehen.
vollständige Auflistung aller einzuführenden Güter (auf einem gesonderten Blatt),
Formular (im Doppel) für die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut, das Sie auf der Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit herunterladen können,
Ausweisdokument (Pass oder Identitätskarte),
ein Dokument, das belegt, dass Sie sich bei den Behörden Ihres Herkunftsstaates abgemeldet haben,
eine Aufenthaltsbewilligung der Schweiz oder ein anderes Dokument, das den Wohnsitzwechsel belegt (z. B. ein Arbeitsvertrag oder ein Mietvertrag),
ausländischer Fahrzeugausweis für Fahrzeuge oder eine Zulassungsbestätigung
Beleg für den Kauf oder die Miete einer Unterkunft.