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Lohnausweis

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich nicht um den Lohnausweis kümmern. Sie erhalten dieses für die Steuererklärung wichtige Dokument automatisch.

Gut zu wissen

So sieht ein Lohnausweis aus: 
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Der Schweizer Lohnausweis ist ein Formular, das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmt ist und Auskunft gibt über den vom Arbeitgeber erhaltenen Lohn. In ihm sind alle Zuwendungen, Leistungen und Zulagen erfasst.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen jedes Jahr einen Lohnausweis auszustellen. Üblicherweise erhalten Sie ihn bis Ende Januar. Falls Sie mehrere Arbeitsstellen hatten oder die Stelle im Laufe eines Jahres gewechselt haben, erhalten Sie einen Lohnausweis je Stelle.
Der Lohnausweis ist das wichtigste Dokument für die Steuererklärung. In einigen Kantonen sind die Arbeitgeber verpflichtet, diesen Ausweis direkt den Steuerbehörden zuzustellen. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen in diesem Fall der Steuererklärung den Lohnausweis nur beilegen, wenn Sie bei einem ausserkantonalen Arbeitgeber arbeiten oder dies von der zuständigen Steuerbehörde verlangt wird.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohnausweis nicht zugestellt hat oder wenn dieser Ausweis fehlerhaft ist oder Sie ihn verloren haben, müssen Sie direkt den Arbeitgeber um Zustellung eines neuen Lohnausweises bitten.
Sind Sie Arbeitgeber und wissen nicht, wie Sie vorgehen müssen, folgen Sie der Anleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Ausstellung eines Lohnausweises. Musterformulare liegen in verschiedenen Formaten vor.
Sie können auch die Gratissoftware zur Erstellung eines elektronischen Lohnausweises nutzen.
  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt zum Lohnausweis eine Wegleitung sowie eine Liste der häufigsten Fragen.

  • Die Liste der kantonalen Steuerverwaltungen informiert Sie über die Stellen, wo Sie in Ihrem Kanton Auskünfte und Unterlagen zum Lohnausweis erhalten können.

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