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Schwangerschaft, Mutterschutz und Arbeit

Während Ihrer Schwangerschaft muss Ihr Arbeitgeber besondere Schutzmassnahmen für Sie und Ihr Ungeborenes treffen. Besondere Rechte haben Sie auch während der Mutterschaft und in der Stillzeit.

Hinweis

Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Wenn Sie dies dennoch tun möchten, kann Ihr Arbeitgeber die notwendigen Schritte einleiten, um Ihnen einen sicheren und geschützten Arbeitsplatz zu garantieren.
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