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Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
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Arbeitszeugnis

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, stellt Ihnen Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter normalerweise ein Arbeitszeugnis aus. Dieses ist Ihnen dann von Nutzen, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. 

Gut zu wissen

Wenn Sie eine neue Vorgesetzte oder einen neuen Vorgesetzten bekommen oder eine neue Funktion übernehmen, können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen, auch wenn Sie im gleichen Unternehmen bleiben.
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Im Arbeitszeugnis muss Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter namentlich die folgenden Punkte aufführen:
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

  • Funktion und ausgeübte Tätigkeiten

  • Stellenprozente

  • Beurteilung der Qualität Ihrer Arbeit

  • Beurteilung Ihres Verhaltens

  • Grund für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses (Kündigung, Wechsel der oder des Vorgesetzten, neue Funktion usw.)

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das Arbeitszeugnis schriftlich ausstellen.
Er muss das Arbeitsverhältnis vollständig und wahrheitsgetreu beschreiben und eine wohlwollende Beurteilung vornehmen. Wenn Sie im Arbeitszeugnis Ungenauigkeiten, Fehler oder Unwahrheiten feststellen, können Sie von Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten verlangen, dass sie oder er den Text ändert.
Das Arbeitszeugnis darf keine unklaren Formulierungen oder Codes enthalten, die auf unterschiedliche Weise interpretiert werden könnten.
Es sollten auch nicht einzelne negative Vorfälle aufgeführt sein (zum Beispiel ein einmaliges Zuspätkommen) oder Vorfälle, die keinen direkten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben.
Zur Vertiefung des Themas stellt Ihnen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine FAQ-Liste zur Verfügung.
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Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

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