Arbeitsverträge in der Schweiz

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    Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsverträge

    Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber müssen einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der die Arbeitsbedingungen regelt. Für bestimmte Branchen gelten spezielle Regeln, die in nationalen oder regionalen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt sind.

    Gut zu wissen

    Ein Vertrag wird üblicherweise schriftlich abgeschlossen. Aber auch mündliche Verträge sind zulässig und haben dieselbe rechtliche Wirkung.

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    Wenn Sie von einem Arbeitgeber angestellt werden (bzw. wenn Sie als Arbeitgeber eine Person neu anstellen), müssen Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Darin werden die Rechte und Pflichten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis für beide Parteien festgelegt.

    Der Arbeitsvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben. Darin müssen mindestens die folgenden Punkte enthalten sein:

    • der Name der oder des Angestellten und der Name des Arbeitgebers

    • das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt

    • die Funktion der oder des Angestellten

    • der Lohn und allfällige Lohnzuschläge

    • die wöchentliche Arbeitszeit

    Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der Arbeitgeber das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet, klar angeben.

    Besondere Regelungen, beispielsweise ein Konkurrenzverbot oder die Regelung der Überzeit, müssen ebenfalls im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

    Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden/Gewerkschaften abgeschlossen wird. Die beiden Parteien legen die Mindestanforderungen fest, die zu beachten sind (zum Beispiel den Mindestlohn). In der Schweiz gibt es zahlreiche GAV, zum Beispiel für das Coiffeurgewerbe, für die Baubranche, für private Sicherheitsdienstleister oder für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe.

    Meist sind es nationale GAV, deren Bedingungen für die jeweilige Branche in der ganzen Schweiz gelten. Es gibt aber auch Firmen-GAV (zum Beispiel von Migros und von Coop) oder regionale GAV, deren Bedingungen nur für ein bestimmtes Unternehmen bzw. in einer bestimmten Region gelten.

    In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können die Behörden des Bundes oder des Kantons einen Normalarbeitsvertrag (NAV) erlassen, in dem verbindliche Mindestlöhne festgelegt sind. Die Bedingungen des NAV können vom Arbeitgeber nur zugunsten der Angestellten abgeändert werden.

    Ein NAV kommt dann zum Einsatz, wenn die branchen- oder ortsüblichen Lohnbedingungen wiederholt missachtet wurden. Mit dem NAV soll dies verhindert werden.

    Ein Beispiel für einen NAV auf nationaler Ebene ist der NAV Hauswirtschaft. Dieser und Beispiele für kantonale NAV sind auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) aufgeführt.

    Weitere Informationen zu Arbeitsverträgen finden sich auf der entsprechenden Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

    Das SECO stellt eine Seite mit FAQ zum Arbeitsrecht und nützlichen Adressen zur Verfügung. Eine Beratung durch die entsprechenden Stellen ist in der Regel kostenlos oder für eine geringe Gebühr erhältlich.

    Detailliertere Informationen zum Thema GAV gibt es auf der entsprechenden Website des SECO. Dort finden Sie auch die vollständige Liste der nationalen GAV und der kantonalen GAV.

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