Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung bekommen, überprüfen Sie als Erstes, ob die Kündigung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Prüfen Sie vor allem Folgendes: Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Bekamen Sie die Kündigung, während Sie krankgeschrieben oder schwanger waren? Die Seite Kündigung kann Ihnen bei dieser Prüfung helfen.
Wenn Sie Ihre Stelle verloren haben, dann haben Sie in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind ganz oder teilweise arbeitslos geworden.
Sie waren in den letzten 2 Jahren während mindestens 12 Monaten angestellt (mögliche Ausnahmen).
Ihr Hauptwohnsitz ist in der Schweiz. Wenn nicht, informieren Sie sich im Abschnitt «Arbeitslosigkeit bei ausländischen Staatsangehörigen sowie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern».
Sie sind nicht mehr im Alter der obligatorischen Schulzeit (15 Jahre), haben das AHV-Alter noch nicht erreicht (64 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei Männern) und beziehen keine AHV-Altersrente.
Ausserdem gilt Folgendes:
Sie müssen bereit sein, eine Arbeit anzunehmen, die ihrem beruflichen Profil entspricht, und Sie müssen sofort verfügbar sein.
Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist auf Stellensuche gehen.
Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie mit der Arbeitssuche drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfangen
Bewahren Sie die Nachweise für die Stellensuche (Bewerbungsschreiben, Absagebriefe usw.) sorgfältig auf. Sie müssen sie dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum vorweisen.
Melden Sie sich arbeitslos, möglichst frühzeitig, aber spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosengeld erhalten wollen. Sie müssen sich persönlich anmelden - sei es über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)», sei es indem Sie beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vorbeigehen.
In den ersten 15 Tagen nach Ihrer Anmeldung lädt Sie das zuständige RAV zu einem ersten Gespräch ein.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
Versicherungsausweis AHV/IV oder Krankenversicherungskarte
Identitätskarte oder Pass
Nachweis der bereits unternommenen Arbeitsbemühungen (Bewerbungen, Antworten, …)
Weitere Informationen, welche das RAV verlangt hat.
Das Formular PD U2; wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Staates sind, bereits Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus einem EU- oder EFTA-Staat beziehen und in der Schweiz eine Stelle suchen.
Wählen Sie aus den Arbeitslosenkassen in Ihrer Region eine aus. Diese wird Ihnen das Arbeitslosengeld monatlich auszahlen. Sie müssen Ihrer Arbeitslosenkasse die folgenden Dokumente vorlegen:
Das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»,
Bescheinigungen der oder des Arbeitgebenden aus den letzten zwei Jahren,
weitere Informationen, welche die Arbeitslosenkasse verlangt hat,
das Formular PD U1, wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat kommen.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
In der Regel bekommen Sie Arbeitslosengeld in der Höhe von 70 Prozent Ihres versicherten Lohns. Bei diesem handelt es sich vereinfacht gesagt um den durchschnittlichen Lohn der letzten 6 Monate – oder der letzten 12 Monate, falls dies für Sie vorteilhafter ist.
Sie erhalten 80 Prozent des versicherten Lohns, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sie haben Kinder, für die Sie sorgen und die jünger als 25 Jahre alt sind.
Ihr versicherter Verdienst beträgt nicht mehr als 3797 Franken.
Sie haben einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent.
Wie lang bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die folgende Tabelle zeigt, wie lang Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, je nach Ihrer Situation:
Beitragszeiten | Alter/Unterhaltspflicht | Bedingungen | Taggelder |
---|---|---|---|
12 bis 24 | bis 25 ohne Unterhaltspflicht | 200 | |
12 bis <18 | ab 25 | 2601 | |
12 bis <18 | mit Unterhaltspflicht | 2601 | |
18 bis 24 | ab 25 | 4001 | |
18 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | 4001 | |
22 bis 24 | ab 55 | 5201 | |
22 bis 24 | ab 25 | Bezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht | 5201 |
22 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | Bezug einer Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht | 5201 |
Beitragsbefreit | 90/1802 |
1 Diese Versichertenkategorien haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind.
2 Personen, deren Invalidenrente die IV per Anfang 2022 gekürzt oder gestrichen hat und die deshalb Arbeit suchen oder ihr Arbeitspensum erhöhen müssen, haben Anspruch auf maximal 180 Taggelder.
Quelle der Tabelle: SECO
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind und in der Schweiz gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz, falls sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben.
Wenn Ihre Aufenthaltsbewilligung befristet ist, können Sie bis zu 6 Monate in der Schweiz bleiben, um eine neue Arbeit zu suchen. Dafür ist eine entsprechende Bewilligung der Migrationsbehörde in Ihrem Kanton nötig.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Wenn Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger sind (Ausweis G), bekommen Sie das Arbeitslosengeld in der Regel in Ihrem Wohnsitzland. Sie können für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle in der Schweiz aber die Dienste des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie sich beim RAV in der Region melden, in der Sie Ihre letzte Arbeitsstelle in der Schweiz hatten.
Als selbstständigerwerbende Person sind Sie nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie haben daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie keine Arbeit mehr haben.
Für weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit konsultieren Sie den Leitfaden Arbeitslosigkeit des Staatssekretariats für Wirtschaft oder das Portal arbeit.swiss.
Informationen speziell zur Kurzarbeit erhalten Sie auf der Seite Kurzarbeit.