
Die Schweizer Behörden online
Wichtig beim Umzug: Sie müssen sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. In den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug, Zürich können Sie den Umzug online durchführen.
Bei den meisten Gemeinden müssen Sie sich persönlich ab- bzw. anmelden. In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Ziehen Sie in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schwyz, Solothurn, St.Gallen, Thurgau, Uri, Zug, Zürich um? Dann können Sie den Umzug online melden. Dazu steht Ihnen der Dienst "eUmzug" zur Verfügung. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.
Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
Ziehen Sie in derselben Gemeinde um? Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse mit.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen auch den Hund ab- und anmelden.