Jede Person, die in der Schweiz stimmberechtigt ist, kann eine Initiative unterschreiben, einschliesslich Auslandschweizerinnen und -schweizer.
Im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer können Volksinitiativen unterschreiben, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und bei der zuständigen Botschaft angemeldet sind.
Wer Unterschriften für eine Volksinitiative sammelt, muss gewisse formale Kriterien genau beachten. Es ist zum Beispiel wichtig, dass:
auf einem Unterschriftenbogen nur Stimmberechtigte derselben Gemeinde unterschreiben, denn es sind die Gemeinden, die als erste die Unterschriften kontrollieren.
Sie dürfen eine Volksinitiative nur einmal unterschreiben.
Auf der Unterschriftenliste müssen Sie Ihren Kanton sowie Postleitzahl und Namen der Gemeinde angeben, in welcher Sie abstimmen.
Tragen Sie auch Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Geburtsdatum und Adresse ein.
Und unterschreiben Sie im entsprechenden Feld.
Die Unterschriften werden von zwei Behörden kontrolliert:
Die Gemeinden bestätigen die Gültigkeit der Unterschriften. Sie prüfen unter anderem, ob die Personen, die unterschrieben haben, im Stimmregister eingetragen sind und ob eine Person mehrfach unterschrieben hat.
Die Bundeskanzlei prüft, ob die Unterschriftsammlung den rechtlichen Anforderungen genügt.
Wenn Sie eine Volksinitiative unterschreiben, müssen Sie nebst der Unterschrift Ihren Namen und Vornamen von Hand und gut lesbar notieren. Sie können die Unterschriftenbögen von Initiativen, für die im Moment Unterschriften gesammelt werden, im Internet herunterladen (PDF).
Die Bundeskanzlei sorgt für den reibungslosen Ablauf von Volksinitiativen, von den ersten Schritten bis zur Abstimmung. Auf der Seite der Bundeskanzlei finden Sie Informationen und nützliche Kontakte.