Das Initiativrecht besteht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantons- und auf Gemeindeebene. Die Liste der Gegenstände, zu denen auf Kantons- und Gemeindeebene eine Volksinitiative lanciert werden kann, ist häufig länger als auf Bundesebene. Auf Bundesebene kann nämlich mit einer Volksinitiative nur die Bundesverfassung geändert werden. Mehrere Kantone sehen dagegen die Gesetzesinitiative vor. Damit kann die Einführung eines neuen oder die Änderung eines geltenden Gesetzes verlangt werden. Die Änderung eines Gesetzes kann nur in ein paar Kantonen verlangt werden, und zwar mit einer sogenannten Gesetzesinitiative.