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Bildung Initiativkomitee
Das Initiativkomitee muss aus mindestens 7 und darf aus höchstens 27 Personen bestehen, die auf Bundesebene stimmberechtigt sind.
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Rund 4 Monate
- Das Komitee unterbreitet den Text der Initiative der Bundeskanzlei. Diese übersetzt den Text in die andern Amtssprachen und prüft die Zulässigkeit des Initiativtitels.
- Erst dann kann die Unterschriftensammlung gestartet werden.
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18 Monate
Das Initiativkomitee muss innert 18 Monaten mindestens 100 000 Unterschriften sammeln. Gültig sind nur die Unterschriften von Personen, deren Stimmrecht die Gemeinden bescheinigt haben.
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Einreichung Unterschriften
Die Bundeskanzlei prüft die Anzahl und die Gültigkeit der Unterschriften.
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12/18 Monate
- Ab Einreichung der Initiative hat der Bundesrat 12 Monate Zeit, um eine Botschaft auszuarbeiten. In der Botschaft beantragt er dem Parlament, dem Volk die Annahme oder die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.
- Will der Bundesrat der Initiative einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, so hat er für die Botschaft 18 Monate Zeit (statt 12).
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18/12/24 Monate
- Das Parlament hat 18 Monate Zeit, um über die Gültigkeit der Initiative zu befinden. Und darüber, ob es Volk und Ständen die Annahme oder die Ablehnung der Initiative empfehlen will.
- Legt der Bundesrat einen Gegenentwurf oder einen Gegenvorschlag vor, hat das Parlament 12 Monate Zeit (anstatt 18), um über die Initiative und den Gegenentwurf oder den Gegenvorschlag zu entscheiden.
- Das Parlament kann sich ein Jahr länger Zeit nehmen, um den Gegenentwurf oder den Gegenvorschlag des Bundesrates zu prüfen und allenfalls abzuändern oder um einen eigenen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag auszuarbeiten und vorzulegen.
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Beschluss des Parlaments über die Initiative
Das Parlament fasst seinen Beschluss innert 30 Monaten nach Einreichung der Initiative. Im Falle eines Gegenentwurfs oder Gegenvorschlags entscheidet es innert 42 Monaten.
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Bundesrat legt Abstimmungsthemen fest
Der Bundesrat bestimmt mindestens 4 Monate vor dem Abstimmungstermin, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
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Volksabstimmung
Die Volksabstimmung findet spätestens 10 Monate nach dem Beschluss des Parlaments statt. In Jahren mit eidgenössischen Wahlen kann diese Frist 16 Monate betragen.
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Inkrafttreten Initiative
- Eine Volksinitiative tritt im Moment ihrer Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
- Der Text der Initiative wird unverzüglich in den Text der Bundesverfassung eingefügt.
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Umsetzung Initiative
Die Umsetzung einer Initiative nimmt einige Zeit in Anspruch. Wie lange es dauert, hängt vom Inhalt der Initiative ab. In der Regel müssen Bundesrat und Parlament zur Umsetzung ein Gesetz ausarbeiten und beschliessen.
Wer kann eine Volksinitiative lancieren?
Die Initiative anmelden
Sektion Politische Rechte
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 58 462 48 02
spr@bk.admin.ch
Initiativtext schreiben
Unterschriftenbogen vorbereiten
Unterschriften sammeln
Alle Personen müssen ihren Vor- und Nachnamen von Hand eintragen und unterschreiben. Sie müssen auch das Geburtsdatum und die Adresse angeben.
Weiter müssen Sie den Kanton und die Gemeinde angeben, wo sie stimmberechtigt sind. Wichtig ist, dass auf einem Bogen nur Personen aus ein und derselben Gemeinde unterschreiben. Denn die Unterschriften werden anschliessend von den Gemeinden kontrolliert.