Direkter Gegenentwurf, indirekter Gegenvorschlag

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    Direkter Gegenentwurf - indirekter Gegenvorschlag

    Direkter Gegenentwurf, indirekter Gegenvorschlag

    Wenn das Initiativkomitee eine Volksinitiative lanciert, kann das Parlament ihr einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.

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    Das Parlament oder der Bundesrat kann als Alternative zur Initiative einen Gegenentwurf oder einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Die beiden Möglichkeiten:

    Das Parlament schlägt als Antwort auf die Initiative einen anderen Verfassungsartikel vor. Zieht das Initiativkomitee die Initiative nicht zurück, so gelangt der Gegenentwurf gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung.

    Das Parlament schlägt anstelle einer Verfassungsänderung eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz vor. Der indirekte Gegenvorschlag erlaubt es den Behörden, auf das Anliegen der Initiative einzugehen, ohne die Verfassung zu ändern. Zieht das Initiativkomitee die Initiative nicht zurück, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

    • Parlamentswörterbuch – Bundesgesetz

    • Parlamentswörterbuch - Gegenvorschlag

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