Wo und wann abstimmen?

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    Wann und wo abstimmen und wählen?

    Wann und wo abstimmen und wählen?

    Die Stimmberechtigten können entweder brieflich abstimmen und wählen oder ihre Stimme direkt an der Urne abgeben. 

    Hinweis

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    Frühestens vier und spätestens drei Wochen vor einer eidgenössischen Abstimmung oder Wahl bekommen Sie die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. Verantwortlich für den Versand ist die Gemeinde, in der Sie stimmberechtigt sind.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    • Stimmabgabe im Stimmlokal Ihrer Wohngemeinde: 
      Sie können Ihre Stimme direkt an der Urne abgeben. Nehmen Sie einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) sowie die Abstimmungs- oder Wahlunterlagen mit. Befolgen Sie sorgfältig die darin enthaltene Anleitung.

      Achtung:

      • Klären Sie ab, wo sich das Stimmlokal Ihrer Gemeinde befindet und an welchen Tagen und zu welchen Zeiten es geöffnet ist. Diese Informationen finden Sie normalerweise auf dem Umschlag, der die Abstimmungsunterlagen enthält. Wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an Ihre Gemeinde.

      • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die für eine Wahl oder Abstimmung in die Schweiz kommen und die Abstimmungsunterlagen direkt bei der Stimmgemeinde abholen wollen, müssen die Gemeinde mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin informieren, damit ihnen die Unterlagen nicht ins Ausland geschickt werden.

    • Briefliche Stimmabgabe:
      Sie können Ihre Stimme brieflich abgeben. Dafür müssen Sie den Stimmzettel ausfüllen und ihn per Post an Ihre Stimmgemeinde schicken. Benutzen Sie die Abstimmungs- oder Wahlunterlagen, die Ihnen zugestellt wurden, und befolgen Sie die Anleitung Ihrer Gemeinde, die Sie zusammen mit den Unterlagen bekommen haben. Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können brieflich abstimmen oder wählen. Das funktioniert gleich wie bei der brieflichen Stimmabgabe in der Schweiz.

      Achtung: 

      • Sie können brieflich abstimmen oder wählen, sobald Sie Ihre Abstimmungs- oder Wahlunterlagen erhalten haben.

      • Beachten Sie die Zustellfristen der Post.

      • Je nach Kanton oder Gemeinde müssen Sie das Antwortcouvert selber frankieren.

      • Verschiedene Gemeinden stellen zusätzlich einen Briefkasten auf, in den man sein Couvert bereits vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag einwerfen kann, ohne dass es frankiert werden muss. Überprüfen Sie aber, bis wann genau Sie Ihr Couvert noch einwerfen können.

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