Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

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    Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

    Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

    Auf ch.ch finden Sie das wichtigste zur Abstimmung sowie nützliche Links, um mehr über die Abstimmungsthemen zu erfahren. Die Ergebnisse werden am Sonntagnachmittag nach der Abstimmung aufgeschaltet.

    Hinweis

    Informationen und die Resultate zu den eidgenössischen Abstimmungen finden Sie auch auf VoteInfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen.

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    Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern bezahlen sollen.

    Bundesrat und Parlament wollen eine solche Mindestbesteuerung einführen können. Die Umsetzung soll mit einer Ergänzungssteuer erfolgen. Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15% einziehen. Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75% der Einnahmen sollen an die Kantone, 25% an den Bund gehen. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. Höhere Steuern senken die Standortattraktivität. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern. Die Umsetzung erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es eine Volksabstimmung.

    Empfehlung von Bundesrat und Parlament

    Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Sie gewährleistet stabile Rahmenbedingungen und sichert Steuereinnahmen sowie Arbeitsplätze in der Schweiz. Davon profitieren alle.

    Standpunkt der Minderheit im Parlament

    Eine Parlamentsminderheit lehnt die Vorlage ab. Wenige steuerlich attraktive Kantone mit vielen grossen Unternehmen würden einen Grossteil der Einnahmen erhalten. Die Gelegenheit, den interkantonalen Steuerwettbewerb zu drosseln, sei nicht genutzt worden.

    Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden.

    Mit der Vorlage senkt die Schweiz schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Anders als die Initiative enthält sie kein Verbot fossiler Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

    Empfehlung von Bundesrat und Parlament

    Die Vorlage macht Bevölkerung und Wirtschaft unabhängiger von Öl- und Gasimporten. Sie stärkt den Klimaschutz, ohne Verbote und ohne neue Abgaben. Wer in klimafreundliche Heizungen und innovative Technologie investiert, wird finanziell unterstützt.

    Empfehlung des Referendumskomitees

    Das Referendumskomitee warnt vor einem massiv steigenden Strombedarf und explodierenden Strompreisen. Der Umbau der Energieversorgung weg von Heizöl, Gas, Diesel und Benzin hin zu Strom sei realitätsfremd. Das Vorgehen sei planlos, verschärfe den Strommangel, verschandle die Umwelt und gefährde die Versorgungssicherheit.

    Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.

    Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

    Empfehlung von Bundesrat und Parlament

    Das Covid-19-Gesetz war für Bund und Kantone wichtig. Sie konnten damit die Covid-19-Pandemie eindämmen und ihre Folgen abfedern. Bundesrat und Parlament wollen im Notfall auf bewährte Instrumente zurückgreifen können, um gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.

    Empfehlung des Referendumskomitees

    Für das Komitee ist die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes nutzlos und schädlich. Das Gesetz ermögliche es, jederzeit wieder diskriminierende Massnahmen einzuführen. Mit einem Nein könne die Spaltung der Gesellschaft überwunden und zur Normalität zurückgekehrt werden.

    Auf admin.ch und in der App VoteInfo finden Sie alle offiziellen Informationen sowie nützliche Links zu den Abstimmungsthemen. Und am Abstimmungssonntag auch alle Resultate.

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