Sie können den Stimmzettel auch leer lassen, das heisst, nichts darauf schreiben. Die leeren Stimmzettel werden auf Bundesebene gezählt, separat ausgewiesen und bei der Berechnung der Stimmbeteiligung berücksichtigt.
Auf die Frage, ob eine eidgenössische Vorlage angenommen wird oder nicht, haben leere Stimmzettel keinen Einfluss. Wer leer einlegt, überlässt die Entscheidung also denjenigen, die «Ja» oder «Nein» stimmen.