Schweizerinnen und Schweizer haben ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben in der Hälfte der Kantone das Stimmrecht auf kantonaler Ebene.
Hinweis
Ausländerinnen und Ausländer haben das Stimmrecht nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Zudem erteilen nicht alle Kantone dieses Stimmrecht.