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Abstimmungsunterlagen

Für einen eidgenössischen Urnengang erhalten Sie die Abstimmungsunterlagen mindestens drei Wochen vor der Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich an Ihre Gemeinde wenden.

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Die Abstimmungsunterlagen erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung in Ihrem Briefkasten. Sie enthalten insbesondere:
  • den Stimmzettel

  • ein Stimmkuvert

und in den meisten Kantonen:
  • ein Kuvert zur brieflichen Abstimmung

  • den Stimmrechtsausweis (oder je nach Kanton auch Stimmausweis)

Und: die Erläuterungen des Bundesrates zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
Die Kantone können weitere Unterlagen anfügen. Sie können die Gemeinden dazu ermächtigen, die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates pro Haushalt nur einmal zuzustellen. Wenn dies zutrifft, können Sie dennoch bei der Gemeinde ein eigenes Exemplar anfordern.

Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten die Abstimmungsunterlagen an ihre Wohnadresse im Ausland zugestellt.
Wenn Sie die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten oder sie verloren haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde und teilen Sie ihr mit, was geschehen ist.
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    Ihre Gemeinde schickt Ihnen die Abstimmungsunterlagen in der Amtssprache des Kantons. Wenn Sie die Abstimmungsunterlagen zur eidgenössischen Abstimmung in einer anderen Landessprache erhalten möchten, können Sie das bei Ihrer Gemeinde anfordern. Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates sind in allen vier Landessprachen auch über admin.ch abrufbar.
    • Die nächste Abstimmung: Informationen und Abstimmungserläuterungen

    • Wer ist stimmberechtigt?

    • Wo, wann und wie abstimmen?

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