Suche

Zum Inhalt springen
Zum Hauptinhalt springenZur Navigation springenZur Sprachauswahl springenZur Sprachauswahl springenEinfache Antworten zum Leben in der Schweiz
  • DE
  • FR
  • IT
  • RM
  • EN
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
  • Alle Themen
  • Familie und Partnerschaft
  • Heirat, Konkubinat, Partenariat
  • Wirtschaftliche Folgen der Ehe - Güterstand
Alle Themen
  • Familie und Partnerschaft
  • Heirat, Konkubinat, Partenariat
  • Wirtschaftliche Folgen der Ehe - Güterstand

Wirtschaftliche Folgen der Ehe

Die Ehe wirkt sich auf die Finanzen der Eheleute aus. Mit der Wahl des Güterstandes regeln die Eheleute, wem für die Dauer der Ehe was gehört und wie die Güter im Scheidungs- oder im Todesfall verteilt werden.

Hinweis

Falls Sie sich für die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung entscheiden, müssen Sie einen Ehevertrag in der Form der öffentlichen Urkunde, die in der Regel von einer Notarin oder einem Notar verfasst ist, unterzeichnen.
Alle Themen
  • DE
  • FR
  • IT
  • RM
  • EN
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.

Errungenschaftsbeteiligung

Wenn die Eheleute keinen Ehevertrag abschliessen, gilt der ordentliche Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung.
Konkret bedeutet dies:
  • Beide Eheleute bleiben Eigentümerin und Eigentümer der Güter, die sie vor der Heirat besassen und die sie während der Ehe geschenkt erhalten oder erben (das sogenannte Eigengut)

  • Die Eheleute verwalten die Ersparnisse („Errungenschaft“, z.B. Gehalt, Zinsen), die sie während der Ehe erzielen, unabhängig voneinander.

  • Bei einer Trennung oder Scheidung, im Todesfall oder bei Gründung eines neuen Güterstandes werden die Errungenschaften zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt. („Auflösung des Güterstandes“)

Gütergemeinschaft

Entscheiden die Eheleute, ihre Vermögen zusammenzulegen, so müssen sie einen Ehevertrag abschliessen. 
Falls Sie sich für die Gütergemeinschaft entscheiden, müssen Sie einen Ehevertrag in der Form der öffentlichen Urkunde, die in der Regel von einer Notarin oder einem Notar verfasst ist, unterzeichnen.
In diesem Fall wird das Vermögen gemeinsam verwaltet und bei Scheidung oder Trennung je zur Hälfte auf die beiden Eheleute aufgeteilt.

Gütertrennung

Wenn die Eheleute ihre Vermögen getrennt behalten wollen, müssen sie einen Ehevertrag abschliessen.
Falls Sie sich für die Gütertrennung entscheiden, müssen Sie einen Ehevertrag in der Form der öffentlichen Urkunde, die in der Regel von einer Notarin oder einem Notar verfasst ist, unterzeichnen.
In diesem Fall werden die Vermögen nicht zusammengelegt, und im Fall einer Scheidung oder Trennung gibt es nichts zu verteilen.
Unabhängig vom gewählten Güterstand werden alle verheirateten und eingetragenen Paare gemeinsam besteuert. Sie müssen gemeinsam eine Steuererklärung ausfüllen.
Für spezifische Fragen zum Güterstand und zum Ehevertrag wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt, eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl.
Für Fragen zur Steuererklärung nach der Heirat wenden Sie sich an die Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons.
Für Fragen zu den Sozialversicherungen wenden Sie sich an die AHV-Ausgleichskasse, Ihre Pensionskasse und die Einrichtung, bei der Sie Ihre 3. Säule aufbauen.
Weitere Informationen zu Scheidung und Erbschaft finden Sie auf den spezifischen Seiten dieses Portals.
Der Leitfaden Berufliche Vorsorge bei Scheidung enthält zusätzliche Informationen für verheiratete und eingetragene Paare.
Auf der Seite Heirat finden Sie Informationen zum Eheschliessungsverfahren und zur Namenswahl.
Auf der Seite Eingetragene Partnerschaft finden Sie spezifische Informationen zu dieser Art von Verbindung.
Alle Themen

Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

Über ch.chRechtliches
Youtube LinkTwitter Link
VoteInfo