Mietvertrag oder Untermietvertrag abschliessen

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    Mietvertrag oder Untermietvertrag abschliessen

    Mietvertrag oder Untermietvertrag abschliessen

    Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mieterin, Mieter und Vermieter. Mit dem Unterzeichnen eines Mietvertrags verpflichten sie sich, die Bestimmungen des Mietrechts einzuhalten.

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    Der Mietvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Er könnte auch mündlich abgeschlossen werden. In den meisten Fällen werden jedoch Formularmietverträge verwendet.

    • Miete: Mustervertrag

    • Untermiete: Mustervertrag

    • Mietparteien: Festzuhalten ist, wer die Vermietenden und wer die Mietenden sind. Nur wer den Vertrag als Mieterin bzw. Mieter abschliesst, wird Mieterin bzw. Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

    • Mietsache: Festzuhalten ist, was die Vermietenden den Mietenden zum Gebrauch überlassen. Aufgeführt werden sollten auch Räumlichkeiten wie: Estrich, Keller, Waschküche etc.

    • Mietdauer: Mietverträge können auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Mehrheit der Verträge wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesem Fall können beide Parteien unter Einhaltung gewisser Regeln und Fristen die Kündigung einreichen.

    • Mietzins und Nebenkosten: Festgehalten wird in der Regel der monatliche Mietzins und wie sich dieser zusammensetzt (Nettomietzins plus Nebenkosten). Werden keine Nebenkosten aufgeführt, so wird davon ausgegangen, dass sie im Mietzins inbegriffen sind.

    • Mietzinsdepot: Ein Mietzinsdepot (auch Kaution genannt) muss nur geleistet werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Es wird auf ein Mietkautionskonto einbezahlt und dient dem Vermieter als Sicherheit. Festzuhalten ist der Betrag (bei Wohnräumen maximal drei Monatsmieten), der von den Mietenden als Kaution hinterlegt werden muss.

    • Wohnungen dürfen mit der Zustimmung des Vermieters untervermietet werden.

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