Die meisten Kantone (ZH, BE, LU, SZ, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU) haben mehr als einen Nationalratssitz. Die Wahl erfolgt nach dem Proporzsystem.
In diesen Kantonen werden die Sitze (Mandate) zuerst auf die Listen und anschliessend auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt.
Konkret:
So werden die Sitze auf die Listen verteilt
Jeder Kanton hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Sitze im Nationalrat. Je mehr Einwohnerinnen und Einwohner ein Kanton zählt, umso mehr Nationalrätinnen und Nationalräte können dort gewählt werden.
Die Sitze im Nationalrat werden zuerst im Verhältnis der Gesamtzahl der Stimmen, die jede Liste erhalten hat, auf die Listen verteilt: Je mehr Stimmen eine Liste erhalten hat, umso mehr Sitze werden ihr zugewiesen.
Achtung: Eine Listenverbindung oder Unterlistenverbindung von Parteien oder kandidierenden Gruppierungen wird in einem ersten Schritt als eine Liste betrachtet. Alle erhaltenen Stimmen werden zusammengezählt; so ist die Wahrscheinlichkeit, einen Sitz zu erlangen, grösser.
So werden die Sitze der einzelnen Listen auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt
Erst wenn klar ist, wie viele Sitze jede Liste erhält, weiss man, wer gewählt worden ist: Gewählt sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste, die am meisten Stimmen erhalten haben.
Beispiel: Wenn eine Liste drei Sitze erhält, sind die drei Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste gewählt, die am meisten Stimmen erhalten haben.
Wenn eine gewählte Person auf ihr Mandat verzichtet, rückt die Kandidatin oder der Kandidat derselben Liste mit den nächstmeisten Stimmen nach (auch Ersatzkandidatin oder Ersatzkandidat genannt).
In den Kantonen, die nur einen Sitz im Nationalrat haben (UR, OW, NW, GL, AR und AI), erfolgt die Wahl nach dem Majorzsystem.
Die Zuteilung des Sitzes ist hier einfach: Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält.
Es kann vorkommen, das zwei Kandidatinnen oder Kandidaten gleich viele Stimmen erhalten. In einem solchen Fall entscheidet das Los, wer als gewählt gilt. Dies war zum Beispiel im Tessin bei den eidgenössischen Wahlen 2011 der Fall.
Zusätzliche Informationen zum Vorgehen beim Auszählen der Stimmen und zu den Regeln für die Berechnung der Mandatsverteilung finden «Sie im «Leitfaden für kandidierende Gruppierungen» der Bundeskanzlei (Kapitel 8, ab Seite 27).