Die Mehrzahl der Wählerinnen und Wähler wählt per Post. Die Post bringt die ausgefüllten Wahlunterlagen zur Stelle, die die Stimmen auszählt. Das ist fast immer die eigene Gemeinde. Wenn Sie ihre Wahlunterlagen an der Urne abgeben oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen, landen diese direkt bei der Gemeinde.
Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
Je nach Grösse der Gemeinde braucht es grössere Räumlichkeiten wie eine Turnhalle, um die Stimmen auszuzählen. In Städten zählen oft mehrere Hundert oder sogar über 1000 Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler. Je nach Gemeinde handelt es sich um Angestellte, Freiwillige oder um Personen, die zufällig ausgewählt und verpflichtet wurden. Es kommt auch vor, dass eine Gemeinde an mehr als einem Ort Stimmen auszählt oder dass eine grössere Nachbargemeinde die Stimmen auszählt.
So werden die Stimmen sortiert
In einem ersten Schritt öffnen die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler die Zustellkuverts. Sie prüfen, ob der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. (Ausnahmen: Kantone Basel-Stadt und Appenzell Ausserrhoden, wo keine Unterschrift nötig ist.) Ohne Unterschrift sind die Stimmen ungültig. Daher leiten die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler die verschlossenen Wahlkuverts mit den Wahlzetteln nur weiter, wenn die Unterschrift vorliegt. In einem zweiten Schritt öffnen sie auch diese Kuverts. Weil die Stimmrechtsausweise vorher von den Kuverts getrennt wurden, kann niemand herausfinden, wer wen gewählt hat. Das Wahlgeheimnis ist also gewahrt.
So wird gezählt
Dann werden die Stimmen gezählt.
Sobald die Gemeinde alle Stimmen zusammengezählt hat, übermittelt sie das Resultat dem Wahlbüro im Kanton. Das kantonale Wahlbüro rechnet alle Gemeinderesultate zusammen. Danach ist klar, wer gewählt ist.
Schliesslich meldet das kantonale Wahlbüro die Resultate dem Bund, der die provisorischen Ergebnisse des Wahltags veröffentlicht.
Nach dem Wahltag müssen die Kantone oder Gemeinden die Wahlzettel aufbewahren. Sie können sie erst vernichten, wenn das Bundesamt für Statistik seine Bereinigungsarbeiten abgeschlossen hat und keine Beschwerden oder Strafverfahren mehr hängig sind.