Alle im Kanton wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt (und können sich wählen lassen), wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Staatskanzlei des Kantons Thurgau - Regierungsgebäude, Zürcherstrasse 188, 8510 Frauenfeld Tel.: 058 345 53 53, Fax: 058 345 53 54 Silvana Tschudi - Fachspezialistin Kanzleidienste - Mail: silvana.tschudi@tg.ch - Tel.: 058 345 53 17
Für weiterführende Informationen zu den Wahlen: www.tg.ch Wahlen/Abstimmungen.
Es wird eine Namenliste erstellt, die mit den Wahlunterlagen verschickt wird. Wahlvorschläge für diese Liste müssen von mindestens 50 Stimmberechtigten unterzeichnet werden und bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag eingereicht werden. Personen, die nicht auf der Namenliste stehen, können ebenfalls gewählt werden.
Für weiterführende Informationen zu den Wahlen: www.tg.ch Wahlen/Abstimmungen.
Nein. Wählbar sind nur im Kanton Thurgau wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Es gibt keine Aufgaben, die mit einem Ständeratsmandat unvereinbar sind. Ausnahme: Es darf höchstens ein Mitglied des Regierungsrates der Bundesversammlung angehören.
Nein.
Die Unterschriften auf den Wahlvorschlägen können nicht zurückgezogen werden. Insofern ist eine Kandidatur mit Einreichung des Wahlvorschlags definitiv. Vorbehalten ist die Bereinigung der Wahlvorschläge durch die Staatskanzlei.
Für weiterführende Informationen zu den Wahlen: www.tg.ch Wahlen/Abstimmungen.
Nein.
Alle Info werden auf diese Seite veröffentlicht: www.tg.ch Wahlen/Abstimmungen.