Kanton ST: Kandidatur für den Ständerat

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Wahlen 2023

Eidgenössische Wahlen vom 22.Oktober 2023

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    Eidgenössische Wahlen vom 22.Oktober 2023
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    Kanton Sankt Gallen: Kandidatur für den Ständerat

    Kanton Sankt Gallen: Kandidatur für den Ständerat

    Die Voraussetzungen für eine Kandidatur und die Wahlregeln können von Kanton zu Kanton variieren. Hier finden Sie die Informationen für Ihren Kanton.

    Gut zu wissen

    Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können nicht in allen Kantonen für den Ständerat kandidieren.

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    Art. 33 der Kantonsverfassung (KV; sGS 111.1) hält fest, dass für eine Behörde wählbar ist, wer stimmfähig ist. Die Wählbarkeit kann verweigert werden, wenn ein(e) enge Verwandte(r) bereits der entsprechenden Behörde, in diesem Fall dem Ständerat, angehört (Art. 34 KV).

    Um zu kandidieren, muss bei der Staatskanzlei ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht werden. Die Details, was dieser enthalten muss, sind in Art. 24 WAG geregelt. Weitere Informationen und Wahlvorschlagsformulare erhalten Kandidierende beim Dienst für politische Rechte der Staatskanzlei (wahlen@sg.ch oder +41 58 229 88 88).

    Die Einreichefrist für Wahlvorschläge endet am neuntletzten Montag vor dem Wahlsonntag. Alle Informationen zur Ständeratswahl im Kanton St.Gallen werden ab Herbst 2022 im Internet unter www.wahlen.sg.ch zu finden sein.

    Grundsätzlich können auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Kanton St.Gallen für den Ständerat kandidieren. Sie können das Amt im Fall einer Wahl jedoch nur ausüben, wenn auch die Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllt sind. Dazu gehört, dass die gewählte Person im Kanton wohnhaft ist (Art. 35 i.V.m. Art. 32 KV).

    Ja.

    Mit dem XVI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, welcher am 1. Juli 2022 in Vollzug tritt, wird geregelt, dass Mitglieder der Regierung in der Regel nicht der Bundesversammlung angehören. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung ist während höchstens 12 Monaten bis zum Ende der jeweiligen kantonalen Amtsdauer zulässig.

    Da es sich bei der Ständeratswahl um eine kantonale Wahl handelt, sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aufgrund des nicht vorhandenen Wohnsitzes im Kanton St.Gallen nicht stimmberechtigt.

    Kandidaturen werden definitiv, wenn der entsprechende Wahlvorschlag durch die Staatskanzlei bestätigt wird. Eine Übersicht über die gültigen Kandidaturen findet sich jeweils im Internet unter www.wahlen.sg.ch.

    Nein.

    Alle Informationen zu den Wahlen im Kanton St.Gallen finden sich im Internet unter www.wahlen.sg.ch. Zusätzlich erhalten die Wahlberechtigten eine gedruckte Wahlanleitung mit Regeln und Hinweisen für eine korrekte Stimmabgabe, die zusammen mit den Stimmzetteln versandt wird.

    Eine Dienstleistung der Bundeskanzlei, der Parlamentsdienste, des Bundesamtes für Statistik und der Kantone

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