Für den Ständerat können kandidieren (Art. 15 und 20 i.V.m. Art. 46 KV [GDB 101.0], Art. 4 AG [GDB 122.1]: Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz im Kanton Obwalden, die das 18. Altersjahr vollendet haben, im Stimmregister eingetragen sind und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Bevormundete sind nicht wählbar. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können im Kanton Obwalden nicht für den Ständerat kandidieren. Sie sind einzig nach Massgabe des Bundesrechts in eidgenössischen Angelegenheiten stimm- und wahlberechtigt bzw. wählbar (Nationalratswahl= eidgenössische Wahl).
Zuständig ist die Staatskanzlei Obwalden.
Kandidaturen für den Ständerat (Wahlvorschläge) müssen bis zum 48. Tag (dem siebtletzten Montag) vor dem Wahlsonntag, 12.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eingereicht werden (Art. 53b i.V.m. Art. 53a AG). Auf der offiziellen Homepage des Kantons www.ow.ch werden jeweils diese und weitere Informationen aufgeschaltet.
Nein.
Es gelten die Unvereinbarkeitsgründe gemäss Bundesrecht.
Jein. Die Wahl erfolgt im selben Verfahren wie die Erneuerungswahl des Nationalrats (= Majorzwahlverfahren mit Anmelde- bzw. so genanntem Wahlvorschlagsverfahren; Möglichkeit der stillen Wahl). Die Wahlvorschläge dürfen einzig den Namen einer wählbaren Person enthalten (Art. 53b i.V.m. Art. 53a und Art. 53 Abs. 1 und Abs. 2 AG).
Die Wahlvorschläge sind definitiv, sobald der Regierungsrat die fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge geprüft, gegebenenfalls bereinigt und die Gültigkeit der Wahlvorschläge festgestellt hat. In der Regel sind die Kandidaturen bereits am Tag nach Ablauf der Einreichefrist definitiv. Die Kandidaturen wurden bis anhin nicht auf der offiziellen Internetseite des Kantons veröffentlicht, jedoch mit einer Medienmitteilung der Staatskanzlei publik gemacht.
Nein.
Sämtliche Informationen zur Erneuerungswahl des Ständerats werden auf der offiziellen Internetseite des Kantons www.ow.ch veröffentlicht. Zu finden sind sie dort entweder im Direktzugriff «Abstimmungen - Wahlen» oder in den aktuellen Links, die jeweils grau hinterlegt sind. Kantonale Erläuterungen erhalten die Wahlberechtigten nicht. Im Kanton Obwalden werden das Mitglied des Nationalrats und das Mitglied des Ständerats im Majorzwahlverfahren gewählt. Auf dem jeweiligen Wahlzettel sind die zur Wahl Vorgeschlagenen namentlich aufgeführt. Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen. Ein Merkblatt oder gar eine Wahlanleitung ist somit nicht nötig.