Für den Ständerat kandidieren können alle Personen, die das Schweizerbürgerrecht besitzen, im Kanton rechtlich niedergelassen sind, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und denen nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht entzogen ist (Art. 8 KV, NG 111).
Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten ist (Art. 1 Abs. 2 WAG, NG 132.2)
Kantonales Abstimmungsbüro, Staatskanzlei des Kantons Nidwalden.
Wahlvorschläge müssen bis zum 48. Tag (7. Montag) vor dem Wahltag bis 12.00 Uhr beim kantonalen Abstimmungsbüro eingetroffen sein. (Art. 62 Abs. 1 WAG)
Die Wahlanordnung wird rechtzeitig auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet.
Nein.
Es bestehen dazu keine kantonalen gesetzlichen Einschränkungen.
Nidwalden hat nur einen Ständerat zu wählen.
Stille Wahlen sind möglich.
Nach der Einreichung werden die Wahlvorschläge bereinigt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Sie werden auf der Website des Kantons in einem Schwerpunktthema veröffentlicht. (Weblink: https://www.nw.ch/abstimmungen,)
Nein.
Auf der Homepage wird auf der Frontseite ein Schwerpunktthema «Wahlen» aufgeschaltet. Die Unterrubrik findet sich unter https://www.nw.ch/abstimmungen.
Auf der Rückseite des Wahlzettels werden unter dem Begriff «Gültigkeit» die wichtigsten Erläuterungen aufgedruckt.