Es kann jede im Kanton Glarus stimmberechtigte Person ab 18 Jahren kandidieren. Voraussetzungen: Schweizer Staatsbürgerschaft; Wohnsitz im Kanton; keine umfassende Beistandschaft.
Stimmen für Personen, die bis zum Vortag des Wahlsonntags ihr 65. Altersjahr vollendet haben, sind ungültig .
Es gibt kein obligatorisches Anmeldeverfahren. Informationen jeglicher Art können bei der Staatskanzlei eingeholt werden.
Es gibt kein obligatorisches Anmeldeverfahren.
Nein.
Ein Ständerat kann nicht gleichzeitig dem Regierungsrat angehören.
Im interkantonalen Vergleich ist als Besonderheit zu werten, dass bereits 16-Jährige wählen dürfen. Es gilt zudem eine Höchstaltersgrenze für Mitglieder des Ständerates: Stimmen für Personen, die bis zum Vortag des Wahlsonntags ihr 65. Altersjahr vollendet haben, sind ungültig.
Es gibt keine offizielle Kandidatenliste, da es kein offizielles Anmeldeverfahren gibt.
Es gibt keine kantonalen Vorgaben bezüglich Transparenz der Finanzierung einer Wahlkampagne.
Auf www.gl.ch.
Die Stimmberechtigten erhalten ein kantonales Merkblatt mit dem Wahlmaterial.