Gemäss Artikel 56 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) ist in den Ständerat wählbar, wer im Kanton stimmberechtigt ist und gültig zur Wahl vorgeschlagen wird. Die neu kandidierenden Personen müssen schriftlich erklären, dass sie den Vorschlag annehmen. Sofern eine Kandidatur rechtsgültig eingereicht wurde, kann die Wählbarkeit nicht verweigert werden.
Auf der Webseite der Staatskanzlei werden die Informationen zu den Ständeratswahlen unter www.be.ch/wahlen2023 aufgeschaltet. Zusatzauskünfte zu einer Ständeratskandidatur erteilt die Staatskanzlei.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 62. Tag (neuntletzten Montag) vor dem Wahltag bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.
Diese Information ist auch auf der Webseite der Staatskanzlei sowie im jeweiligen Regierungsratsbeschluss über die Durchführung der Ständeratswahlen zu finden. Der Regierungsratsbeschluss wird auf der Webseite unter www.be.ch/wahlen2023 aufgeschaltet.
Wählbar in den Ständerat ist, wer im Kanton stimmberechtigt ist und gültig zur Wahl vorgeschlagen wird. Stimmberechtigte Auslandbernerinnen und Auslandberner können somit in den Ständerat gewählt werden. Der Wahlvorschlag muss bei der Staatskanzlei eingereicht werden.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für einen Wahlvorschlag von Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Bern.
Das Amt als Regierungsrätin respektive Regierungsrat. Gemäss Artikel 68 Absatz 3 der Kantonsverfassung dürfen die Mitglieder des Regierungsrates nicht der Bundesversammlung angehören.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Dem Wahlvorschlag ist ein aktuelles Passfoto der vorgeschlagenen Person in elektronischer Form beizufügen.
Die Staatskanzlei prüft und bereinigt die eingereichten Wahlvorschläge. Die Wahlvorschlagsverantwortlichen erhalten von der Staatskanzlei eine Bestätigung über die rechtsgültige Anmeldung der Kandidatur.
Die Kandidaturen werden nach der Einreichefrist auf der Webseite der Staatskanzlei unter www.be.ch/wahlen2023 aufgeschaltet.
In der Wintersession 2021 wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten, damit Ausgaben und Einkünfte von politischen Parteien für kantonale Wahlkampagnen ab einer bestimmten Höhe, inklusive Herkunft der Einkünfte, vor dem Wahltermin offengelegt werden. Eine entsprechende Vorlage ist zurzeit in Ausarbeitung. Sie wird für die Wahlen 2023 aller Voraussicht nach noch nicht in Kraft gesetzt sein.
Die Informationen werden auf der Webseite der Staatskanzlei unter www.be.ch/wahlen2023 veröffentlicht. Auf dieser Seite werden unter anderem die Regierungsratsbeschlüsse betreffend Durchführung der Nationalratswahlen respektive der Ständeratswahlen, die Wahlvorschlagsformulare sowie die entsprechenden Medienmitteilungen und weitere nützliche Informationen rund um die Wahlen aufgeschaltet. Am Wahltag selber sind auf dieser Seite die Ergebnisse ersichtlich.
Es ist nicht geplant, dass den Stimmberechtigten zusätzliche kantonale Erläuterungen zu den National- und Ständeratswahlen zugestellt werden