Wählbar ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnt.
Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.
Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in kantonalen Angelegenheiten wie der Ständeratswahl nicht stimmberechtigt.
Im Kanton besteht eine Unvereinbarkeit mit dem Amt des Regierungsrates.
Nicht amtliche Wahlzettel sind zulässig und werden mit dem amtlichen Stimmmaterial versandt. Fragen dazu beantwortet die Kantonskanzlei: kantonskanzlei@ar.ch.
Die Teilnahme ist nur bei einem zweiten Wahlgang anzumelden. Auskunft dazu erteilt die Kantonskanzlei.
Nein.
Informationen werden auf www.ar.ch/Wahlen veröffentlicht. Wählerinnen und Wähler erhalten mit dem Stimmmaterial kantonale Erläuterungen zu den National- und Ständeratswahlen.