Personen- und Sachschäden,
Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren (z. B. Lohnersatz für eine verletzte Person, die nicht mehr arbeiten kann),
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (z. B. wenn Sie für einen Schaden nicht verantwortlich sind).
Schäden, die Sie als versicherte Person sich selbst oder einer in Ihrem Haushalt lebenden Person zufügen (Personenschäden könnten in die Zuständigkeit der Unfallversicherung fallen),
Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen,
Sachschäden aufgrund von Abnützung,
vorhersehbare Schäden oder Schäden, die Sie hätten vorhersehen können,
Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung einer ansteckenden Krankheit,
Schäden, die im Zusammenhang mit der absichtlichen Begehung eines Delikts oder Verbrechens verursacht werden.