Da die Anmeldung einer Kandidatur freiwillig ist, ist neben den freiwillig angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Thurgau wählbar.
Da die Anmeldung einer Kandidatur freiwillig ist, ist neben den freiwillig angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Thurgau wählbar.