Für die Bestellung Ihres eigenen Auszugs müssen sie die Kopie eines Identitätsausweises vorlegen.
Für den Registerauszug einer anderen Person brauchen Sie eine von ihr unterzeichnete Vollmacht und eine Kopie ihres Identitätsausweises.
Sie können auch einen Betreibungsregisterauszug einer anderen Person bestellen, ohne diese Person zu informieren. Sie müssen aber nachweisen, dass sie am Auszug ein besonderes Interesse haben. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie ihr eine Wohnung vermieten oder Geld leihen wollen. Legen Sie Ihrem Gesuch einen Nachweis Ihres Interesses (Vorvertrag über Miete oder Kauf) und die Kopie eines Identitätsausweises bei.
1) Sie können das Online-Formular ausfüllen und es per Post oder per E-Mail dem Betreibungsamt Ihres Wohnkantons zustellen, oder
2) Sie können den Auszug persönlich am Schalter des Betreibungsamts Ihres Wohnkantons bestellen.
können Sie von Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern verlangen, dass sie die Betreibung widerrufen und die Löschung des Registereintrags veranlassen. Beispielsweise, wenn Sie sich in der Zwischenzeit mit ihnen einigen konnten oder Sie Ihre Schulden bezahlt haben.
ändert das Betreibungsamt ungerechtfertigte Einträge selbst oder auf Ihren Antrag.
können Sie dem Betreibungsregisteramt beantragen, die Betreibung nicht im Betreibungsregisterauszug aufzuführen. Dieses informiert sie über die Voraussetzungen und die Kosten.