Die 2. Säule ist als Ergänzung zur 1. Säule gedacht, damit Sie sicher sein können, im Ruhestand eine angemessene Rente zu erhalten. Wenn Sie die Schweiz verlassen, sich selbstständig machen oder Wohneigentum kaufen, können Sie sich das Kapital, das Sie bis zu diesem Zeitpunkt angespart haben, auch vorzeitig auszahlen lassen.