
Die Schweizer Behörden online
Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in bestimmten EU-Staaten haben ein Wahlrecht, sich statt in der Schweiz im Wohnsitzland zu versichern.
Wenn Sie acht Stunden und mehr pro Woche arbeiten, sind Sie durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert.
Wenn Sie auf Arbeitssuche sind oder Ihre Arbeitsstelle verlieren, müssen Sie sich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, beziehen Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung im Wohnsitzland.