Cannabis – Das gilt in der Schweiz laut Gesetz

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    Cannabis

    Cannabis

    Cannabis gilt in der Schweiz als verbotene Droge. Cannabisprodukte sind nur erlaubt, wenn sie weniger als 1 Prozent des Wirkstoffes THC enthalten. Aber auch dann müssen einige Regeln beachtet werden.

    Aktuell

    Seit Mai 2021 sind wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis zu Genusszwecken mit Bewilligung des Bundes möglich.

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    Cannabis wird als verbotene Droge häufig als Marihuana / Gras (getrocknete Cannabisblüte) oder Haschisch (Cannabisharz) gehandelt. Es enthält Tetrahydrocannabinol (THC).

    THC hat eine berauschende Wirkung und kann die Gesundheit gefährden.

    Entscheidend für die Einstufung als verbotene Droge ist, wieviel THC in einem Cannabisprodukt enthalten ist. Ab einem Gehalt von einem Prozent ist das Produkt verboten.

    Für den Konsum von Cannabis können Sie mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden.

    Was bleibt straffrei?

    Wer nur eine kleine Menge Cannabis von maximal 10 Gramm für den eigenen Konsum vorbereitet, erhält keine Strafe. Auch wer einer erwachsenen Person maximal 10 Gramm gibt (aber nicht verkauft), um es gemeinsam mit ihr zu konsumieren, bleibt straffrei.

    Cannabisprodukte sind erlaubt, wenn sie weniger als ein Prozent THC enthalten. Beispiele sind Hanfblüten, Duftöle, Salben oder Tropfen, die eingenommen werden.

    Auch der private Hanfanbau ist erlaubt, wenn der THC-Gehalt der Cannabissorte unter einem Prozent liegt.

    Zudem können Konsumierende im Rahmen von wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis unter strikten Auflagen Cannabis-Produkte legal erwerben.

    Regeln für THC-armes Cannabis und CBD

    Auch bei THC-armen Cannabisprodukten müssen vor allem Anbieterinnen und Anbieter viele Gesetze beachten. Eine Rolle spielt dabei der nicht berauschende Wirkstoff Cannabidiol (CBD). Der Bund hat ein Merkblatt zu Produkten mit CBD erstellt, das sich vor allem an Anbieterinnen und Anbieter richtet.

    Vorsicht mit erlaubtem Cannabis

    Selbst erlaubtes Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als einem Prozent kann Sie rechtlich in Schwierigkeiten bringen.

    • Im Ausland: In anderen Ländern gelten teilweise strengere Gesetze sowie tiefere maximale THC-Gehalte. Das trifft auch auf Nachbarstaaten zu. In der Schweiz erlaubtes Cannabis kann daher im Ausland verboten sein. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Behörden der betreffenden Länder, wenn Sie Cannabis oder entsprechende Produkte ins Ausland mitnehmen wollen.

    • Beim Autofahren: Wenn Sie fahren, dürfen sie kein THC im Blut haben. Auch der Konsum von erlaubtem Cannabis kann zu einem messbaren THC-Gehalt in ihrem Blut führen. Sie sollten daher nicht fahren, nachdem Sie Cannabis oder entsprechende Produkte konsumiert haben.

    Cannabis-Medikamente sind erlaubt, wenn sie Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt. In Frage kommt dies insbesondere, wenn Sie unter starken chronischen Schmerzen oder Spastiken leiden. Bezahlen müssen Sie die Cannabis-Medikamente aber meist selber. Die obligatorische Krankenkasse vergüten sie nur in Ausnahmefällen.

    • Merkblatt Produkte mit Cannabidiol (CBD)

    • Cannabis: Informationen des Bundesamtes für Gesundheit

    • Medizinische Anwendung von Cannabis

    • Pilotversuche mit Cannabis zu «Genusszwecken»

    • Import / Export - Swissmedic Narcotics

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