Die Regeln der Europäischen Union gelten seit 2023 auch in der Schweiz. Daneben gibt es nationale Regeln und in einigen Kantonen und Gemeinden zusätzliche Einschränkungen bezüglich Umwelt und Schutz vor Personen.
Diese Regeln gelten für alle Drohnen:
- Das Mindestalter beträgt 12 Jahre
- Wer eine Drohne mit Kamera fliegt, muss sich registrieren
- Halten Sie immer direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 m.
- Halten Sie zu Personen, die nicht am Flug beteiligt sind, genügend Abstand
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen
Achten Sie darauf, dass Ihre Drohne eine CE-Kennzeichnung hat, das ist in der EU und in der Schweiz Pflicht.
Fast alle Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt unter der Adresse UAS.gate registrieren. Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen, allerdings nur dann, wenn sie keine Personendaten erfassen können. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera registriert werden muss - denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Die Registrierung ist kostenlos und Sie benötigen ein CH-Login.
Alle Pilotinnen und Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen einen Online-Test absolvieren. Schulung und Prüfung nehmen rund 4 Stunden in Anspruch. Für das Bestehen der Prüfung müssen Sie 75% der Prüfungsfragen korrekt beantworten. Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig. Für Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm müssen Sie die Prüfung vor Ort ablegen. Zertifikate aus anderen EU-Ländern sind in der Schweiz gültig und umgekehrt.
Es gibt drei Hauptkategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Die meisten Drohnenflügen finden in der offenen Kategorie statt. In dieser Kategorie erhält jede Drohne eine Klasse (C0 bis C4) - sie bestimmt die Betriebsklasse (A1 bis A3). Mit Drohnen in der offenen Kategorie dürfen Sie seit 2023 nicht mehr über Menschenansammlungen fliegen. Hat Ihre Drohne keine Klassenmarkierung, dann gelten für Sie leicht angepasste Regeln.
Wenn Sie die Grundsätze der offenen Kategorie nicht einhalten können, fliegen Sie in der speziellen Kategorie und benötigen damit eine Bewilligung des BAZL.
In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen verboten oder nur mit einer Bewilligung möglich ist, zum Beispiel in der Nähe von Flugplätzen, Naturschutzgebieten und Spitälern. Die Flugzonenkarte des BAZL und die App «swisstopo» zeigt ihnen, in welchen Gebieten Sie fliegen dürfen, wo es Einschränkungen gibt und wo es verboten ist. Die App erkennt ausserdem Ihren Standort. Die Kontaktstellen für Bewilligungen sehen Sie, wenn Sie das entsprechende Gebiet auf der Karte anklicken.
Wenn Sie sich als Pilotin oder Pilot nicht registrieren oder ohne die nötige Bewilligung fliegen, verstossen Sie gegen das Luftfahrtgesetz. Dies kann eine Nachschulung, den Entzug der Lizenz, eine Busse von bis zu 20'000 Franken oder gar Gefängnis zur Folge haben. Die Höhe der Busse legt das Gericht individuell fest, denn es gibt keinen Bussenkatalog wie im Strassenverkehr.
Für eine Drohne ab 250 Gramm brauchen Sie in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Million Schweizer Franken Deckungssumme. Auch für kleinere Drohnen wird eine solche empfohlen.
Über Menschenansammlungen - zum Beispiel an einer Hochzeit oder einer öffentlichen Veranstaltung - dürfen Sie in der offenen Kategorie generell nicht fliegen. Die Betriebsklasse Ihrer Drohne entscheidet, wie nahe Sie an Personen fliegen dürfen, die nicht über den Drohnenflug und die Sicherheitsvorkehrungen informiert sind und ihr Einverständnis nicht gegeben haben.
Auch bei einer kleineren Drohne können die Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Stürzt eine Drohne ab, kann sie Personen am Boden verletzen. Tief fliegende Drohnen können Tiere in Panik versetzen. Nehmen Sie daher beim Drohnenfliegen stets Rücksicht auf Mensch und Tier. Wenn sich andere Luftfahrzeuge wie Helikopter oder Flugzeuge in der Luft befinden, landen Sie.
Eine allgemeine Beschwerdestelle gegen verbotene oder belästigende Drohnenflüge gibt es nicht. Am besten sprechen Sie die Person, welche die Drohne fliegt, persönlich an. Sollte das nichts bringen, können Sie sich bei der Polizei beschweren.