Voraussetzungen für kantonale Stipendien
Sie sind in Ausbildung oder studieren an einer Uni oder Fachhochschule und haben wenig Geld? Dann können Sie bei der kantonalen Stipendienstelle ein Stipendium beantragen und sich über die Details informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie ein Stipendium für Erwachsene oder Jugendliche. Eine Voraussetzung ist etwa, dass Sie respektive Ihre Eltern wenig verdienen und wenig Vermögen haben. Im Detail unterscheiden sich die Voraussetzungen von Kanton zu Kanton. So gewähren einzelne Kantone auch finanzielle Unterstützung für eine zweite Ausbildung oder eine Weiterbildung.
Arten von kantonalen Beiträgen
Stipendien erhalten Sie einmalig oder auch mehrmals. Sie müssen Sie grundsätzlich nicht zurückzahlen. Einige Kantone erwarten aber von Ihnen eine Rückzahlung, wenn Sie später in guten finanziellen Verhältnissen leben.
Ausbildungsdarlehen müssen Sie später zurückzahlen. Manchmal müssen Sie auch einen Zins für einen solchen Studienkredit bezahlen.
Auch der Bund, die Gemeinden oder Hochschulen helfen in gewissen Fällen. Dazu kommen zahlreiche private Stiftungen und Fonds. Die kantonalen Stipendienstellen verfügen über Adressen von Stiftungen und privaten Fonds, die finanzielle Unterstützung leisten. Der Bund führt eine Liste der Stiftungen für Studienbeiträge.
Sie sind eine Forscherin respektive ein Forscher im Ausland mit Master- oder Doktor-Abschluss? Oder eine ausländische Künstlerin oder ein ausländischer Künstler mit Bachelor-Abschluss? Und Sie wollen in die Schweiz kommen? Dann können Sie sich um ein sogenanntes Bundes-Exzellenz-Stipendium bewerben. Ihr Gesuch können Sie beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einreichen.
Bundes-Exzellenz-Stipendium für ausländische Studierende und Kunstschaffende
Stipendien – Informationen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (educationsuisse)