Kantonale und kommunale Volksinitiativen

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    Was sind kommunale und kantonale Initiativen?

    Kantonale und kommunale Volksinitiative

    Die Bevölkerung kann auf kantonaler und auf kommunaler Ebene Volksinitiativen lancieren. Ihre Gegenstände sind andere als auf Bundesebene.

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    Das Initiativrecht besteht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantons- und auf Gemeindeebene. Die Liste der Gegenstände, zu denen auf Kantons- und Gemeindeebene eine Volksinitiative lanciert werden kann, ist häufig länger als auf Bundesebene. Auf Bundesebene kann nämlich mit einer Volksinitiative nur die Bundesverfassung geändert werden. Mehrere Kantone sehen dagegen die Gesetzesinitiative vor. Damit kann die Einführung eines neuen oder die Änderung eines geltenden Gesetzes verlangt werden. Die Änderung eines Gesetzes kann nur in ein paar Kantonen verlangt werden, und zwar mit einer sogenannten Gesetzesinitiative.

    Schauen Sie sich die Website Ihres Kantons an, wenn Sie wissen wollen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Sie eine kantonale oder kommunale Volksinitiative lancieren können.

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